Erklärung des Anwaltsbüros von Abdullah Öcalan
Das Rechtsanwaltsbüro von Abdullah Öcalan hat sich in einer schriftlichen Erklärung zur Mitteilung des türkischen Justizministers Abdulhamit Gül über eine Aufhebung des Besuchsverbots geäußert.
Das Rechtsanwaltsbüro von Abdullah Öcalan hat sich in einer schriftlichen Erklärung zur Mitteilung des türkischen Justizministers Abdulhamit Gül über eine Aufhebung des Besuchsverbots geäußert.
Der türkische Justizminister Abdulhamit Gül hat gestern nach einem Gespräch mit dem Antifolterkomitee des Europarats (CPT) mitgeteilt, dass die „Einschränkung“ des anwaltlichen Kontakts mit Abdullah Öcalan aufgehoben worden ist. Das Rechtsanwaltsbüro Asrin, das den PKK-Gründer seit seiner Verhaftung vor zwanzig Jahren vertritt, bewertet die Erklärung des Justizministers als „Ausdruck dafür, was juristisch zu tun ist“ und fordert alle involvierten Institutionen zum rechtlich angemessenen Handeln auf.
Die Erklärung des Anwaltsteams lautet:
„Das Justizministerium hat öffentlich mitgeteilt, dass die gerichtliche Anordnung zur Einschränkung der Anwaltskonsultationen unseres Mandanten Abdullah Öcalan aufgehoben ist und Kontakte mit ihm gewährleistet werden.
Wir haben auf einer Pressekonferenz am 6. Mai öffentlich gemacht, dass am 2. Mai ein Anwaltsgespräch mit unserem Mandanten Abdullah Öcalan stattgefunden hat. Dazu haben wir erklärt, dass das Besuchsverbot für Anwälte auf unseren Einspruch hin vom Schwurgericht Bursa aufgehoben worden ist.
Nach dem Besuch am 2. Mai 2019 hat trotz täglich neu gestellter Besuchsanträge kein weiterer Kontakt mit Abdullah Öcalan stattfinden können. Die Besuchsanträge seiner Angehörigen werden mit Verweis auf eine neue Disziplinarstrafe vom 22. April 2019 weiterhin über eine gerichtliche Anordnung verhindert.
Nachdem das ohnehin rechtswidrige Besuchsverbot aufgehoben ist, wie auch die Erklärung des Justizministeriums bestätigt, möchten wir mitteilen, dass die Anwaltsgespräche periodisch stattfinden müssen.
Die Rechte des Herrn Öcalan auf Besuch sowie schriftliche und telefonische Kommunikation mit seinen Anwälten und seinen Angehörigen sind als Gesamtpaket juristisch verpflichtend festgelegt. Insofern bewerten wir die Erklärung des Justizministeriums, das für Recht und Justiz eine der wesentlichsten Institutionen ist, als einen Ausdruck dafür, was juristisch zu tun ist. Wir laden alle juristischen und verwaltungsrechtlichen Institutionen dazu ein, sich rechtskonform zu verhalten.
Wie mitgeteilt wird, hat das Komitee zur Verhütung von Folter des Europarats (CPT) erstmalig seit April 2016 die Insel Imrali besucht. Wir erwarten innerhalb kürzester Zeit einen Bericht des CPT über seine Vorschläge und Feststellungen zu diesem Besuch und erklären außerdem unsere Erwartung, dass es den Entwicklungsprozess weiter verfolgt.“