Die türkische Regierung hat das Kontaktverbot für den inhaftierten PKK-Gründer Abdullah Öcalan aufgehoben. Das kündigte Justizminister Abdülhamit Gül am Donnerstag nach einem Gespräch mit Mitgliedern des europäischen Antifolterkomitees CPT an. Im September 2018 hatte das für den Strafvollzug zuständige Gericht auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft von Bursa ein sechsmonatiges Besuchsverbot für die Anwältinnen und Anwälte von Abdullah Öcalan und die ebenfalls auf Imrali inhaftierten Gefangenen Hamili Yıldırım, Ömer Hayri Konar und Veysi Aktaş verhängt. Die Entscheidung vom 6. September 2018 wurde mit den elf gegen Öcalan verhängten Bunkerstrafen in den Jahren 2005 bis 2009 und einem 156-seitigen Brief Öcalans aus dem Jahr 2009 begründet.
Die Staatsanwaltschaft formulierte noch einen weiteren Grund für das Verbot: Der Inhalt früherer Anwaltsgespräche des „wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation verurteilten Strafgefangenen“ sei an die Presse weitergegeben worden. In der Öffentlichkeit sei dadurch der Eindruck entstanden, dass Öcalan seine Organisation über Befehle leite, die bei Anwaltsgesprächen weitergegeben worden seien. Insofern hätten sich die Anwälte als Vermittler organisationsinterner Kommunikation betätigt.
Wie der türkische Justizminister Abdülhamit Gül nun ankündigte, sei das Besuchsverbot aufgehoben worden. Mazlum Dinç, einer der Anwälte Öcalans und sein gesetzlicher Vertreter, sieht das Verbot aber weiterhin faktisch in Kraft, da seit der Aufhebung am 17. April lediglich ein Besuch auf Imrali genehmigt wurde. Nach dem ersten Mandantenbesuch nach fast acht Jahren am 2. Mai habe das Anwaltsteam weitere Anträge für Besuche auf Imrali gestellt. Auch Anträge von Familienangehörigen Öcalans und der drei Mitgefangenen sollen gestellt worden sein. Doch bisher sei keiner dieser Anträge genehmigt worden, erklärte Dinç gegenüber unserer Agentur.