Dreimonatiges Besuchsverbot auf Imrali
Den Angehörigen der Gefangenen auf Imrali wurde ein dreimonatiges Besuchsverbot auferlegt. Dem Verteidigerteam Abdullah Öcalans wurde das Widerspruchsrecht zu diesem Beschluss verweigert.
Den Angehörigen der Gefangenen auf Imrali wurde ein dreimonatiges Besuchsverbot auferlegt. Dem Verteidigerteam Abdullah Öcalans wurde das Widerspruchsrecht zu diesem Beschluss verweigert.
Der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan und die drei weiteren Gefangenen auf Imrali, Ömer Hayri Konar, Veysi Aktaş und Hamili Yıldırım, dürfen drei Monate lang keinen Besuch ihrer Angehörigen empfangen. Ein entsprechender Beschluss wurde vom Strafgericht in Bursa getroffen. Von der Sanktion erfuhr das Anwaltsteam erst nach der Zusendung der Begründung für einen abgelehnten Besuchsantrag der Gefangenenangehörigen vom 16. August.
Ein Antrag auf Akteneinsicht des Rechtsbüros Asrin, das Abdullah Öcalan und die anderen Imrali-Gefangenen vertritt, wurde ebenso abgelehnt wie ein Widerspruchsverfahren. Das Strafgericht erklärte lediglich, dass die Sanktion am 9. August erlassen wurde und unanfechtbar sei.
Für Ömer Hayri Konar, Veysi Aktaş und Hamili Yıldırım wurde vor dem türkischen Verfassungsgericht gegen diese Entscheidung geklagt. Wie Rechtsanwältin Raziye Turgut gegenüber MA erklärte, werden neben dem Besuchsrecht auch weitere Rechte der Gefangenen vorenthalten, wie beispielsweise das Recht zu telefonieren.
Zu den Hintergründen der Klage erklärte Turgut: „Uns wurde die Akteneinsicht verwehrt. Wir wissen lediglich, dass ein dreimonatiges Besuchsverbot vorgesehen ist. Obwohl wir die Begründung dahinter nicht kennen, haben wir gegen die Entscheidung geklagt. Dann wurde uns mitgeteilt, dass im Falle von Herrn Öcalan die Widerspruchsfrist abgelaufen sei. Deswegen können wir seinen Fall nicht vor das Verfassungsgericht tragen. Bei den anderen drei Gefangenen werden wir allerdings diesen Weg beschreiten.“