Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat einen 31-Jährigen wegen finanzieller Unterstützung der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Deutschrusse soll 6.000 Euro zahlen, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Staatsschutzsenats tätigte der Angeklagte im April 2014 zwei Überweisungen von insgesamt rund 750 Euro. Die Zahlungen gingen demnach an einen Finanzagenten in der Türkei, der für den IS tätig war. Mit den Zahlungen habe der Mann beabsichtigt, die Dschihadistenmiliz in Syrien zu unterstützen.
„Der Angeklagte orientierte sich im Tatzeitraum aufgrund einer krisenhaften Lebenssituation an Personen aus der salafistischen Szene, veränderte auch seinen Bart- und Kleidungsstil entsprechend“, teilte die Gerichtssprecherin weiter mit. Nach dem plötzlichen Tod seiner Mutter Anfang 2015 habe er sich jedoch „von diesem Personenkreis“ distanziert, hieß es weiter.
Gericht sieht IS-Helfer als Opfer
Laut der Sprecherin gab es in dem Verfahren eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten. Im Gegenzug für ein „vollumfängliches Geständnis“ und „aufgrund der überschaubaren Unterstützungshandlungen“ wurde der Strafrahmen abgesenkt und auf eine Geldstrafe entschieden. Zugunsten des ehemaligen Terrorhelfers wurden zudem „negative Folgen“ des Strafverfahrens für den Angeklagten berücksichtigt. Er habe wegen der Ermittlungen seine 2020 aufgenommene Tätigkeit bei der Bundeswehr verloren, hieß es.
Das Urteil erging am Mittwoch. Sowohl der Angeklagte als auch die Generalstaatsanwaltschaft können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden hätte.