Bundesregierung: HDP muss sich von PKK abgrenzen

Während weltweit Empörung über das Verbotsverfahren gegen die HDP herrscht, spielt die Bundesregierung Schiedsrichter: Von der Türkei fordert sie die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards, von der HDP eine Abgrenzung zur PKK.

Der Sprecher des Auswärtigen Amtes erklärt zu dem am Mittwoch eingeleiteten Verbotsverfahren gegen die HDP in der Türkei:

„Die Bundesregierung blickt mit großer Besorgnis auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die Demokratische Partei der Völker (HDP) durch die türkische Generalstaatsanwaltschaft. Ein Parteiverbot kann in einer Demokratie nur das allerletzte Mittel sein. Der Fall der HDP wirft erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit auf. Denn demokratische Willensbildung braucht eine legitime Vertretung der Meinungen und Interessen aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Dazu gehört vor allem auch eine lebendige Opposition. Wir werden das weitere Verfahren deshalb sehr aufmerksam beobachten.

Auch der gestrige Entzug des Abgeordnetenmandats von Ömer Faruk Gergerlioğlu und das strafrechtliche Vorgehen gegen zahlreiche weitere Abgeordnete und Mitglieder der HDP reihen sich in eine Entwicklung ein, die die rechtsstaatlichen Abläufe in der Türkei in Frage stellt. Die Bundesregierung erwartet von der Türkei die Einhaltung höchster demokratischer und rechtsstaatlicher Standards, zu denen sich auch die Türkei als Mitglied des Europarats und EU-Beitrittskandidat verpflichtet hat. Von der HDP erwarten wir eine klare Abgrenzung gegenüber der PKK, die auch in der EU als terroristische Organisation gelistet ist.“