Die vom Kölner Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. und dem Verein für Demokratie und Internationales Recht e.V. (MAF-DAD) erstmals im November 2020 herausgegebene Broschüre „Die PKK ist keine terroristische Organisation“ ist in zweiter Auflage erschienen. Das teilte Monika Morres von AZADÎ e.V. am Donnerstag gegenüber ANF mit. „Die Texte sollen dazu anregen, über die juristisch-politische Einordnung der kurdischen Befreiungsbewegung und über konstruktive Wege zur Konfliktlösung zu diskutieren“, so Morres.
Zentrales Thema der Broschüre ist ein komplexes Großverfahren in Belgien gegen kurdische Politiker:innen und Medienschaffende wegen angeblicher Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Nach jahrelanger Verfahrensdauer entschied der belgische Kassationshof im Januar 2020, dass die PKK nicht als terroristische Organisation einzustufen sei, sondern als eine Partei in einem innerstaatlichen Konflikt, weshalb Mitglieder wie Unterstützende in Belgien nicht mithilfe der Antiterrorgesetzgebung bekämpft und strafverfolgt werden können.
In der Broschüre kommen Rechtsanwälte, insbesondere der Verteidiger im Brüsseler Verfahren, Jan Fermon, als auch der Völkerrechtler Prof. Norman Paech oder der Jurist und Publizist Dr. Rolf Gössner, zu Wort. Sie beleuchten die Entscheidung des Kassationshofes aus verschiedenen Perspektiven und positionieren sich zu der bundesdeutschen Verbotspolitik.
Die (kostenlose) Broschüre umfasst 55 Seiten und kann – gerne gegen eine Spende - über [email protected] bestellt werden.
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