Wie wichtig eine breite Teilnahme an den Protesten gegen den Krieg in Kurdistan ist, zeigen die empfindlichen Reaktionen des AKP/MHP-Regimes auf jede Kritikäußerung im In- und Ausland. Das Regime in Ankara bestellte am Montag den schwedischen Botschafter wegen einer Aktion des Rojava-Komitees gegen die türkischen Chemiewaffenangriffe ein. In Stockholm seien „terroristische“ Bilder auf das Gebäude der türkischen Botschaft projiziert worden.
Das türkische Außenministerium erklärte, dass „Bilder mit terroristischer Propaganda und Beleidigungen gegen unseren Präsidenten (...) auf das Gebäude unserer Botschaft in Stockholm projiziert" worden seien. Bei diesen „terroristischen Bildern“ handelt es sich allerdings um Darstellungen der längst belegten engen Kontakte des türkischen Staates zum IS – aufgeflogene Waffentransporte, Aussagen von Geheimdienstmitarbeitern und gefangenen Dschihadisten belegen dies – und des Einsatzes chemischer Waffen durch die türkische Armee.
AKP/MHP-Regime setzt Erpressung ein, um Kritiker:innen mundtot zu machen
Der türkische Staat setzt sein politisches Gewicht ein, um den Protest mundtot zu machen. Ankara forderte, dass „die Urheber dieser Handlungen identifiziert und die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden“.
Es ist kein Zufall, dass Ankara insbesondere Schweden derart massiv unter Druck setzt. Die Türkei verhindert den beantragten NATO-Beitritt Finnlands und Schwedens unter dem Vorwurf, diese Länder, insbesondere Schweden, seien Hinterland für die PKK. Schweden und Finnland hatten deshalb im Juni ein Auslieferungsabkommen mit der Türkei unterzeichnet. Schweden hatte Anfang November angekündigt, noch weiter auf die Türkei zuzugehen und die Anti-Terror-Gesetze zu verschärfen. Künftig kann die schwedische Regierung damit neue Gesetze einführen, die die Versammlungsfreiheit einschränken, wenn es sich um Vereinigungen handelt, die an „Terrorismus“ beteiligt sind oder ihn unterstützen. Bislang hatte Schweden seine Anti-Terror-Gesetze vergleichsweise liberal gestaltet, um die Vereinigungsfreiheit zu schützen. So waren etwa Anklagen wegen der reinen Mitgliedschaft in einer Gruppe, die unter dem Verdacht eines terroristischen Hintergrunds steht, nicht zulässig. Die Türkei hatte ihre Zustimmung zum schwedischen NATO-Beitritt von diesem Schritt abhängig gemacht. Die Verfassungsänderung tritt zum Jahreswechsel in Kraft.