AfD-Politiker wegen Hetze gegen Sea-Eye vor Gericht

Der AfD-Politiker Georg Pazderski will weiter gegen Seenotretter*innen hetzen dürfen und steht deshalb am Donnerstag vor dem Landgericht Berlin.

Am Donnerstag verhandelt das Landgericht Berlin über eine einstweilige Verfügung der Regensburger Seenotretter*innen von Sea-Eye e.V. gegen den AfD-Funktionär Georg Pazderski. Das Landgericht Berlin hatte ihm per Beschluss am 13. November 2020 unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro die Behauptung untersagt, dass das Rettungsschiff ALAN KURDI „den Nizza-Attentäter nach Lampedusa brachte“ und der Verein deshalb „spätestens jetzt Blut an seinen Händen“ habe. Gegen diese Entscheidung legte Pazderski vertreten durch die Kanzlei Höcker aus Köln, der auch der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen bis vor kurzem angehörte, Widerspruch ein. Hierüber wird am Donnerstag verhandelt werden.

In der Begründung ihres Widerspruchs berufen sich Pazderskis Anwälte unter anderem auf die Biographie des Berliner Abgeordneten. So habe der Berliner selbst einen Migrationshintergrund und als Berufssoldat keinen journalistischen Hintergrund. Die Anwälte führen weiter aus, dass ihm die zahlreichen „unsäglichen Kommentare“ nicht „völlig gleichgültig“ seien und dass deshalb weder von „Hetze“ die Rede sein könne, noch von einer bewussten Inkaufnahme einer Gefährdung der Sea-Eye-Vereinsmitglieder. 

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Jeremias Mameghani, welcher Sea-Eye vertritt, hält dies für vorgeschoben: „Wäre es Herrn Pazderski tatsächlich nicht gleichgültig, welche Folgen sein Beitrag für die Mitglieder meines Mandanten hatte, so hätte er sich – ggf. auch über seine Anwälte – hierfür entschuldigt. Eine solche Geste hat er jedoch bis heute leider in jeglicher Form vermissen lassen.“

„Das Berliner Landgericht wird nun in erster Instanz darüber entscheiden, ob die einstweilige Verfügung aufrecht erhalten bleibt oder ob Pazderski weiter lügen darf, um Hass gegen uns zu schüren und sich so politisch zu profilieren“, sagt Gorden Isler als Vorsitzender von Sea-Eye.

Die Verhandlung findet statt am Donnerstag, 18. März 2021, um 11.30 Uhr in Sitzungssaal 143, 1. Etage, Tegeler Weg 17-21, 10589 Berlin. Pressevertreter*innen wird empfohlen, sich beim Landgericht Berlin anzumelden.