Öcalan: 78. Antrag auf Angehörigenbesuch abgelehnt

Die Besuchsanträge der Angehörigen von Abdullah Öcalan und anderer Inhaftierter auf der Gefängnisinsel Imrali wurden zum 78. Mal abgelehnt.

Die Besuchsanträge, die Mehmet und Fatma Öcalan bei der Hauptstaatsanwaltschaft von Bursa für einen Besuch am kommenden Montag bei ihrem Bruder Abdullah Öcalan gestellt haben, sind zum 78. Mal abgelehnt worden.

Auch die Besuchsanträge der Familienangehörigen der Gefangenen Hamili Yıldırım, Ömer Hayri Konar und Veysel Aktaş, die ebenfalls auf der Gefängnisinsel Imrali inhaftiert sind, wurden abgelehnt.

In allen Fällen ist die Antragsablehnung damit begründet worden, dass „den Verurteilten zwecks Durchführung von Sanktionen und Sicherheitsmaßnahmen nach Gesetz Nummer 5275 Beschränkungen auferlegt wurden”.

Seit dem 11. September 2016 wurde jeder Antrag auf Angehörigenbesuch bei Inhaftierten auf der Gefängnisinsel Imrali von den türkischen Behörden abgelehnt.

Unterdessen ist auch der mittlerweile 760. Antrag auf Mandantenbesuch der Rechtsanwält*innen des kurdischen Volksrepräsentanten abgelehnt worden. Einen entsprechenden Antrag hatten die Anwält*innen Mazlum Dinç, İbrahim Bilmez und Raziye Turgut vergangenen Donnerstag gestellt. Hier verwies die Staatsanwaltschaft bei der Begründung für das Vorgehen ebenfalls auf das Gesetz Nummer 5275.