803. Besuchsantrag bei Öcalan

Die Anwält*innen Abdullah Öcalans haben heute zum 803. Mal bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bursa einen Besuchsantrag bei ihrem totalisolierten Mandanten eingereicht. Der letzte Anwaltsbesuch fand im Juli 2011 statt.

Die Anwält*innen Raziye Turgut, Serbay Köklü, İbrahim Bilmez und Mazlum Dinç haben bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bursa den 803. Besuchsantrag bei ihrem totalisolierten Mandanten Abdullah Öcalan eingereicht.

Der kurdische Volksrepräsentant und PKK-Gründer Öcalan befindet sich seit seiner Verschleppung im Februar 1999 in Nairobi/Kenia auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali. Elf Jahre war er der einzige Häftling auf der Insel – bewacht von mehr als tausend Soldaten. Der letzte Besuch seiner Anwälte fand am 27. Juli 2011 statt. Somit wird ihm seit fast acht Jahren jeglicher Rechtsbeistand verwehrt. Der Vordenker der kurdischen Befreiungsbewegung hält so den „Europa-Rekord“ für Haft ohne Zugang zu Anwälten.

Seit April 2015 befindet sich Abdullah Öcalan faktisch in Totalisolation. Nach dem letzten Familienbesuch am 11. September 2016 war sein Bruder Mehmet Öcalan erstmalig wieder am 12. Januar 2019 für ein 15-minütiges Gespräch auf Imrali. Im Moment befinden sich mehr als 7.000 Gefangene im unbefristeten Hungerstreik für die Aufhebung der Isolation Öcalans. Auch etliche Aktivistinnen und Aktivisten in Deutschland, Frankreich, Schweiz, Großbritannien, Kanada und vielen weiteren Ländern beteiligen sich an dem Massenprotest, der am 7. November 2018 von der der HDP-Abgeordneten Leyla Güven initiiert wurde. Nach dem Kurzbesuch bei Öcalan erklärten die Hungerstreikenden, dass ihre Forderung damit nicht erfüllt sei. Sie fordern Bedingungen für Öcalan, in denen er als Vorsitzender einer legitimen Bewegung frei leben und arbeiten kann, um so zur Lösung der kurdischen Frage beizutragen.