Vorführungsbefehl gegen Leyla Güven erlassen

Ein türkisches Gericht in Amed hat einen Vorführungsbefehl gegen die seit 140 Tagen hungerstreikende Politikerin Leyla Güven erlassen. Die 55-Jährige erschien nicht zur Verhandlung im Ermittlungsverfahren gegen sie wegen „Terrorvorwürfen“.

Ein türkisches Gericht in der nordkurdischen Provinzhauptstadt Amed (Diyarbakir) hat einen Vorführungsbefehl gegen Leyla Güven erlassen. Gegen die HDP-Abgeordnete wird in der benachbarten Provinz Riha (Urfa) wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation“ ermittelt.

Vor der 6. Strafkammer Urfa sollte heute die Verhandlung im Prozess gegen die 55-jährige Güven stattfinden, die seit 140 Tagen mit einem Hungerstreik gegen die Isolationshaftbedingungen des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan protestiert. Die Anklage wurde allerdings nach der Wahl Leyla Güvens zur parlamentarischen Abgeordneten der Oppositionspartei HDP erhoben.

Güven-Anwalt Serdar Çelebi forderte deshalb die Einstellung des Verfahrens. Außerdem sei seine Mandantin nach fast fünf Monaten des Nahrungsentzuges körperlich nicht in der Lage, vor Gericht zu erscheinen. „Das erzwungene Erscheinen der Politikerin kann tödliche Folgen haben“, argumentierte Çelebi. Das Gericht lehnte den Antrag ab und ordnete das Ergreifen Leyla Güvens durch die türkischen Sicherheitsbehörden an. Die Festnahme der Politikerin kann jeden Moment erfolgen.