30. April: Urteilsverkündung im Stuttgarter PKK-Prozess

Am Freitag werden die Urteile gegen die fünf kurdischen Angeklagten im PKK-Prozess in Stuttgart-Stammheim verkündet. Die Verteidigung hat Freispruch beantragt, die Bundesanwaltschaft trotz ihres umstrittenen Kronzeugen hohe Haftstrafen.

Vor dem Staatsschutzsenat des OLG Stuttgart-Stammheim werden nach zweijähriger Prozessdauer am 30. April die Urteile gegen vier Kurden und eine kurdische Aktivistin wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft bzw. Unterstützung der PKK verkündet.

Der in Köln ansässige Rechtshilfefonds Azadî e.V. erklärt zu dem Verfahren: In vier Verhandlungstagen haben die Verteidiger*innen in ausführlichen Schlussplädoyers die komplexen Zusammenhänge dargestellt zwischen dem seit Jahrzehnten bestehenden Kurdistan-Konflikt mit all seinen Gräueln bis in die Gegenwart und den gemeinsamen deutsch-türkischen Interessen, zu deren politischen Durchsetzung Prozesse wie dieser geführt werden.

Schon vor Prozessbeginn hatte die Verteidigung erklärt: „Es ist seit fast einem Jahrzehnt traurige Gewohnheit geworden, dass die Bundesanwaltschaft der Linie des Erdoğan-Regimes folgend, kurdische Aktivisten und Politiker unter dem stigmatisierenden Vorwurf des Terrorismus anklagt. Den Prozess gegen angebliche Mitglieder und Unterstützer der PKK jedoch in dem ‚sichersten Gerichtsgebäude für Terrorverfahren in Deutschland stattfinden zu lassen, suggeriert eine nichtexistente Gefährlichkeit der Angeklagten und verletzt die Unschuldsvermutung. Dies gilt umso mehr, als die Beschuldigungen im Wesentlichen auf den zweifelhaften Angaben eines höchst problematischen Zeugen beruhen.“

Und genau dieser Kronzeuge, Ridvan Ö., war mitverantwortlich für die lange Verfahrensdauer, weil er die Angeklagten stark belastet hatte. Für die Verteidigung ging es darum, dessen Aussagen als größtenteils unglaubhaft und nicht bewiesen zu entkräften, was ihr gelang. Das hatte selbst der Senat anerkannt und die Bundesanwälte in ihrem Plädoyer einräumen müssen. Dieser Umstand führte auch dazu, dass die Haftbefehle gegen Evrim A. und Cihan A. außer Vollzug gesetzt wurden.

Die Angeklagten schlossen sich den Vorträgen ihrer Verteidiger*innen an, die für ihre Mandant*innen Freispruch und Aufhebung der Haftbefehle beantragten.

Die Bundesanwaltschaft hingegen hatte trotz der umstrittenen Aussagen „ihres“ Kronzeugen teilweise hohe Freiheitsstrafen für die Angeklagten gefordert: Für den Hauptangeklagten Veysel S. fünf Jahre und vier Monate, Agit K. drei Jahre und zehn Monate und Özkan T. drei Jahre und neun Monate. Evrim A. soll für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis und Cihan A. für ein Jahr und zehn Monate.

Der letzte Tag dieses Prozesses findet statt am Freitag, 30. April 2021, um 9.00 Uhr, Saal 1, Asperger Str. 47 in Stuttgart-Stammheim.