Im Prozess vor dem Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Stuttgart gegen vier Kurden und eine Kurden wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung der PKK soll nach über zwei Jahren und 91 Verhandlungstagen am 30. April das Urteil verkündet werden. Am Donnerstag und Freitag wurden die Plädoyers der Verteidigung abgeschlossen.
In den Schlussplädoyers machte die Verteidigung erneut auf den politischen Charakter des Prozesses und die fragwürdige Rolle des Kronzeugen aufmerksam. Die Angeklagten schlossen sich den Ausführungen ihrer Verteidiger*innen an. Der Hauptangeklagte Veysel S. sagte: „Wie auch immer die Bedingungen sein werden, ich habe für mein Volk gekämpft und das werde ich auch weiterhin tun.“
Bundesanwaltschaft fordert lange Freiheitsstrafen
Die Anklage der Bundesanwaltschaft basiert maßgeblich auf den Aussagen eines Kronzeugen, der seinen Angaben zufolge für die PKK tätig gewesen sein soll. Während dieser Zeit hat er teilweise für die deutsche Polizei gearbeitet und sein Wissen über die Organisation offenbart. Ridvan Özdemir hatte im Prozess umfänglich ausgesagt und die Angeklagten belastet. Dabei hatte sich jedoch herausgestellt, dass der Zeuge größtenteils unglaubhafte Angaben gemacht und in wesentlichen Anklagepunkten gelogen hat. Nicht zuletzt hatte dies dazu geführt, dass der Haftbefehl gegen Evrim A. im Dezember 2019 außer Vollzug gesetzt wurde. Selbst die Bundesanwaltschaft musste in ihrem Plädoyer am 25. März einräumen, dass sich die Angaben ihres Zeugen nicht bestätigt haben. Dennoch forderte sie für die Angeklagten mehrjährige Freiheitsstrafen.
Veysel S. soll als führendes PKK-Mitglied fünf Jahre und vier Monate im Gefängnis bleiben. Er wurde im Juni 2018 festgenommen und ist seitdem in Untersuchungshaft. Den anderen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Unterstützung der PKK vor. Für Özkan T. wurden drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe beantragt, für Agit K. drei Jahre und zehn Monate. Beide sind ebenfalls in Untersuchungshaft. Cihan A. soll für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis, Evrim A. für zwei Jahre und sechs Monate.