13 IAA-Gegner:innen nach Abseilaktionen in Haft

Nach den Abseilaktionen gegen die IAA auf Autobahnen in München bleiben dreizehn Klimaaktivist:innen bis Sonntag in Haft. Vier von ihnen sitzen in Untersuchungshaft, weil ihnen Nötigung und schwerer Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen werden.

Nach den Abseilaktionen gegen die Internationale Automesse IAA Mobility auf mehreren Autobahnen im Raum München bleiben mindestens dreizehn Klimaaktivist:innen bis Sonntagabend in Haft. Das Amtsgericht Erding verhängte am Mittwoch gegen neun der IAA-Gegner:innen auf Grundlage des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) Präventionshaft. Vier weitere Personen kamen nach Erlass eines Haftbefehls in Untersuchungshaft, weil ihnen Nötigung und schwerer Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen werden, ihre Identität bislang aber nicht feststellbar war, wie die Polizei mitteilte. Ein fünfter Demonstrant habe identifiziert werden können.

Insgesamt acht Demonstrierende seien wieder freigelassen worden. Ihnen gegenüber wurden jedoch „präventivpolizeiliche Maßnahmen ergriffen”, darunter ein für den gesamten Veranstaltungsbereich der IAA ausgesprochenes Betretungsverbot. Laut der Polizei ermittelt der Staatsschutz bislang gegen 26 Beteiligte der Aktionen.

Am Dienstagfrüh hatten sich Menschen aus der Klimagerechtigkeitsbewegung von mehreren Autobahnbrücken abgeseilt. Dabei brachten sie Plakate an und veränderten die Beschriftung der Schilder. Auf der A9 nahe Freising etwa war statt „Kreuz Neufahrn in 2000m” und „Fürholzen West” zu lesen: „Verkehrskollaps in 2000m” und „smash car lobby & industry” sowie „no IAA”. Auf einem anderen Banner war zu lesen: „Scheuer und Co auf der falschen Spur – ÖPNV statt Autobahnausbau”. Fernstraßen mussten deswegen vorübergehend gesperrt werden.

Umstände der Inhaftierung  „skandalös”

Darafhin hatte die Kriminalpolizei Erding mehrere Beteiligte abgeführt und „vorsorgliche Ingewahrsamnahme” aufgrund von Wiederholungsgefahr beantragt. „Nach aktueller Einschätzung und intensiver Prüfung” seien weitere Aktionen zu erwarten, ließ die Behörde verlauten. Die IAA-Gegner:innen dagegen kritisierten auf der Internetseite der „Aktion Autofrei” die Präventionshaft als „illegal und unerträglich”. Außerdem werfen sie der Polizei „Entführung” vor. In einer Stellungnahme heißt es: „Die Umstände der Inhaftierung sind skandalös. Das Amtsgericht Erding war und ist nie zuständig gewesen. Die Aktionen fanden im Amtsgerichtsbezirk Freising statt. Die Beteiligten sind gezielt in den Bereich Erding verschleppt worden, um dort erst ihre Festnahme zu simulieren und so die Zuständigkeit des Amtsgerichts Erding zu ertricksen. Dieses Verfahren kommt einer Entführung gleich. Die Haftentscheidungen sind daher nichtig. Wir fordern die sofortige Freilassung.”

Nichts Illegales getan

Darüber hinaus seien Abseilaktionen über Autobahnen nicht strafbar. Alle bisher von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten ins Feld geführten Strafparagraphen ließen sich nicht auf das demonstrativ ausgeführte Aufhängen von Spruchbändern an Autobahnbrücken und -schildern anwenden.

„Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr scheidet aus, weil kein Hindernis bereitet wurde. Die Autobahn endet in 4,70 Meter Höhe. Keine Person und kein Teil der Aktionen haben sich jemals in diesem Raum befunden oder in diesen hineingewirkt.” Eine Nötigung scheide ebenfalls aus. „Die Polizei hatte viele unterschiedliche Handlungsoptionen und hat sich aus eigenen Stücken für Voll- oder Teilsperrungen entschieden. Die weiteren Verkehrsteilnehmer:innen haben sich nicht aufgrund eines physischen Hindernisses, sondern aus Angst vor einem Bußgeld an das Weiterfahrverbot gehalten. Zudem sind solche Aktionen als Versammlungen geschützt.”

Freie Autofahrt sei kein Grundrecht – Versammlungen aber schon. Und sie würden immer Behinderungen im Straßenverkehr bringen. Die verhängte Haft diene daher der Verhinderung möglicher weiterer Inanspruchnahme von Grundrechten.