Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Gefahr
In der 245. Ausgabe seines Infodienstes informiert der Kölner Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. über aktuelle Entwicklungen und die staatliche Unterdrückung der kurdischen Bewegung und anderer linker Strukturen in Deutschland. Vor allem die Palästina-Solidarität befinde sich derzeit im „Fadenkreuz der Repression“, kritisiert AZADÎ und warnt: „Schaut man sich die Entwicklungen der letzten Wochen und Monate an, sieht es um die Artikel 8 Versammlungsfreiheit und Artikel 11 Meinungsfreiheit nicht gut aus. Gegen propalästinensische Proteste in Großstädten und an Hochschulen läuft eine beispiellose Verbots- und Kriminalisierungskampagne, die den viel zitierten Rechtsstaat als Rahmen staatlichen Handelns in oft bewusster Weise außer Kraft setzt.“ Der Rechtshilfefonds sieht hier auch starke Parallelen zur Kriminalisierung von kurdischen Oppositionstätigkeiten in Deutschland, „wie sie schon seit Jahrzehnten anhalten“.
So wurde vor zweieinhalb Wochen der Kurde Haci A. auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft München im bayerischen Fürstenfeldbruck festgenommen. Dem 50-Jährigen, der seit 2022 als anerkannter Asylsuchender in Deutschland lebt, wird nach §§ 129a/b vorgeworfen, Mitglied der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu sein den „Raum München“ geleitet zu haben. Einen Tag nach A.s Verhaftungen ließen deutsche Strafverfolgungsbehörden den kurdischen Journalisten Serdar Karakoç festnehmen – allerdings in den Niederlanden. Der 64-Jährige soll zwischen 2017 und 2018 „PKK-Verantwortlicher in Darmstadt, Saarland und Rheinland-Pfalz gewesen sein. Ob Karakoç an die Bundesrepublik ausgeliefert wird, soll Ende Juli entschieden werden.
In seinem Infodienst geht AZADÎ auch auf die Kriminalisierung der internationalistischen Kurdistan-Solidarität ein. Im konkreten Fall geht es um einen deutschen Aktivisten, dem das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Anfang 2022 den Personalausweis und Pass entzogen und ihm ein Ausreiseverbot aus der Bundesrepublik Deutschland erteilt hatte. Dabei stützte die Behörde sich auf ein Schreiben des Berliner Polizeipräsidenten, es lägen in der Gesamtschau Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigten, dass der Betroffene zeitnah Deutschland verlassen wolle, um sich bewaffneten kurdischen Gruppierungen in der Türkei bzw. in Syrien oder im Nordirak anzuschließen. Der Aktivist klagte dagegen vor dem Berliner Verwaltungsgericht, das das Vorgehen der Behörden für rechtswidrig einstufte.
Ein Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden
AZADÎ e.V. ist ein Rechtshilfefonds, der Menschen nicht-deutscher Herkunft unterstützt, die in Deutschland im Zuge ihrer politischen Betätigung für das Selbstbestimmungsrecht des kurdischen Volkes mit Strafverfolgung bedroht werden. Die praktische Arbeit von AZADÎ ist die finanzielle und politische Unterstützung kriminalisierter Kurdinnen und Kurden. Auf der letzten Seite des Infodienstes ist dokumentiert, für was der Verein Mitgliedsbeiträge und Spenden in den beiden Monaten verwendet hat. Außerdem sind dort die Namen und Adressen der kurdischen Aktivisten aufgeführt, die sich wegen der strafrechtlichen Verfolgung nach §§129a/b derzeit in Haft befinden. Der Infodienst kann unter nachfolgendem Link als PDF-Datei runtergeladen werden: https://www.nadir.org/nadir/initiativ/azadi/AZADIinfodienst/info245.pdf
Titelfoto: „Solidarität ist eine Waffe“ - Wandbild mit den in Rojava kämpfenden Frauenverteidigungseinheiten YPJ an der Hamburger Hafenstraße, Mai 2018 (c) ANF