Haci A. wegen vermeintlicher PKK-Mitgliedschaft inhaftiert
Vor zwei Tagen ist ein weiterer Kurde in Deutschland wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verhaftet worden. Wie der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. mitteilt, wurde Haci A. am 22. Mai 2024 auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft München im bayerischen Fürstenfeldbruck festgenommen und am selben Tag nach §§ 129a/b verhaftet. Der Fünfzigjährige befindet sich in der JVA Kempten.
„Haci A. ist vor der Verfolgung in seiner Heimat Nordkurdistan durch den türkischen Staat geflohen und lebt seit zwei Jahren in der Bundesrepublik, wo er als Asylsuchender anerkannt wurde“, so AZADÎ e.V.. Die Generalstaatsanwaltschaft gehe davon aus, dass er von Anfang 2021 bis Anfang 2023 PKK-Verantwortlicher für den „Raum München“ gewesen sein soll. Er soll Spenden gesammelt, Veranstaltungen und/oder Fahrten zu kurdischen Veranstaltungen organisiert, öffentliche Aufklärung betrieben und Kontakt zu anderen Personen gehalten, Anweisungen gegeben sowie Streit geschlichtet haben. „Dies alles sind an sich keine strafbaren Tätigkeiten, sondern durchaus sozial erwünschtes Verhalten“, betont AZADÎ. Eine individuelle Straftat werfe ihm die Behörde wie in den meisten 129b-Verfahren gegen Kurd:innen nicht vor. Der umstrittenen Strafnorm nach solle jedoch allein die mitgliedschaftliche Betätigung in einer Organisation ausreichen, um sich selbst als „Terrorist:in“ strafbar zu machen.
Zwölf Kurden nach §129b in deutschen Gefängnissen
Im Jahr 2010 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die PKK als „terroristische Vereinigung im Ausland“ nach §§ 129a, 129b StGB verfolgt werden könne. Das Bundesjustizministerium erteilte 2011 die notwendige Verfolgungsermächtigung für übergeordnete Regional- und Gebietsverantwortliche der Organisation. Eine Verantwortlichkeit für einen „Raum“ wie im Falle von Haci A. wird nach Kenntnisstand von AZADÎ zur Zeit nur aufgrund einer gesondert erteilten Einzelermächtigung verfolgt.
Haci A. ist einer von aktuell zwölf Kurden, die sich wegen Mitgliedschaft in der PKK in deutscher Untersuchungs- oder Strafhaft befinden. „Ihnen wird das gleiche politische Engagement vorgeworfen, aufgrund dessen die meisten von ihnen bereits in der Türkei verfolgt wurden und in Deutschland Asyl erhalten hatten. Mit der Kriminalisierung der kurdischen Bewegung im Inland macht die Bundesregierung sich und ihr Lippenbekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten in der Türkei und dem Mittleren Osten unglaubwürdig“, so der Rechtshilfefonds AZADÎ.