Prozess gegen Mehmet Çakas: Plädoyer der Generalstaatsanwaltschaft
Im 129b-Prozess gegen Mehmet Çakas vor dem OLG Celle hat die Generalstaatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert.
Im 129b-Prozess gegen Mehmet Çakas vor dem OLG Celle hat die Generalstaatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert.
Der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Mehmet Çakas, dem von der Generalstaatsanwaltschaft Celle die Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ vorgeworfen wird, wurde am 26. und 27. März im Oberlandesgericht fortgesetzt. Am Dienstag wurden weitere Neuübersetzungen von Telefongesprächen als Beweismittel eingeführt. Am Mittwoch gab die Generalstaatsanwaltschaft ihr Plädoyer ab. Am 3. April werden das Plädoyer der Verteidigung und ein Schlusswort von Mehmet Çakas folgen. Das Urteil soll am 10. April verkündet werden.
Mit den Neuübersetzungen von abgehörten Telefongesprächen sollte geprüft werden, ob diese, wie andere zuvor, auf eine wertende Weise übersetzt wurden. Tatsächlich legten die Neuübersetzungen dar, dass der vorige Übersetzer auch diese falsch und mit deutlichen Wertungen darin übersetzte. Die Verteidigung forderte daraufhin eine Neuübersetzung der übrigen bereits übersetzten Telefongesprächen.
Der Verhandlungstag am Mittwoch begann mit einem Beschluss des Gerichts, dass der Antrag der Verteidigung auf Neuübersetzung weiterer Telefongespräche abgelehnt wird. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die Verteidigung keine Gründe angebracht habe, die Hinweise auf neue Erkenntnisse aus einer solchen Neuübersetzung geben würden. Letztendlich bewertete der Senat die Neuübersetzung aber nur dann als notwendig, wenn er seine Rechtsprechung darauf aufbauen würde, dies habe er jedoch ohnehin nicht vor. Verteidiger Dr. Björn Elberling ist zufrieden mit der Entscheidung: „Wenn das Gericht sich entscheidet, die Gespräche nicht neu zu übersetzen, sie aber auch nicht im Urteil zu verwerten, ist uns das recht.“
Anschließend wurde die Beweisaufnahme beendet und es folgte das Plädoyer der Generalstaatsanwaltschaft. Als wesentliche Punkte führte die Oberstaatsanwältin die drei Fragen an, ob die PKK eine ausländische terroristische Vereinigung sei, ob Mehmet Çakas sich an dieser beteiligt habe und wie dies in Hinblick auf das Strafmaß zu bewerten sei. Zu der ersten Frage zählte die Oberstaatsanwältin zunächst zahlreiche Verbrechen des türkischen Staates an dem kurdischen Volk auf, vom Vertrag von Sèvres 1920 bis heute, um anschließend zu begründen, „dass gleichwohl nicht übersehen werden kann, dass die PKK Mittel gegen den türkischen Staat einsetzt, die als terroristisch zu bewerten sind“. Anschließend stellte sie es durch die Beweisaufnahme als hinreichend bewiesen dar, dass Mehmet Çakas Gebietsleiter in der Region Bremen gewesen sei, und forderte ein Strafmaß von drei Jahren und acht Monaten. Abschließend forderte sie, die Zeit in italienischer Auslieferungshaft von Ende 2022 bis März 2023 1:1 anzurechnen.
Verteidiger Elberling sieht in dem Plädoyer der Generalstaatsanwaltschaft keine Entwicklung gegenüber dem Beginn des Prozesses: „Das Plädoyer kommt mir in Teilen so vor, als wäre die Hauptverhandlung gar nicht nötig gewesen. Umfangreiche Argumente der Verteidigung, warum die Tatvorwürfe nicht nachgewiesen sind, wurden mit leichter Hand und oberflächlicher Argumentation weggewischt.“ Er bewertet die Forderung der Generalstaatsanwaltschaft von einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten als einen taktischen Versuch, denn „das Gericht hat bereits im Februar in seiner Entscheidung zum Antrag auf Entlassung aus der Haft deutlich gemacht, dass es keine sehr hohe Strafe erwartet. Die selbst nach eigenen Maßstäben überzogene Forderung der Generalstaatsanwaltschaft dient vermutlich auch dazu, die Strafe, die das Gericht verhängen wird, ein wenig nach oben zu treiben“.
Nach dem Plädoyer der Generalstaatsanwaltschaft wurde der Verhandlungstag beendet und es wurden die nächsten Termine des Prozesses bekanntgegeben:
Mittwoch, 3. April, 9:30 Uhr, Plädoyer der Verteidigung
Mittwoch, 10. April, 10:30 Uhr, Urteilsverkündung
Die Meldung wurde aktualisiert