OVG gibt Osterholzer Wald zur Rodung frei

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat mit Blick auf die geplante Erweiterung einer Abraumhalde im Osterholzer Wald die bisherige Rechtsprechung bestätigt und den Forst zur Rodung freigegeben. Damit steht der Tag X nun unmittelbar bevor.

Teile des Osterholzer Waldes bei Wuppertal dürfen für die Erweiterung einer Abraumhalde gerodet werden. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Donnerstag die Beschwerde eines Anwohners gegen den sogenannten Planfeststellungsbeschluss abgelehnt und die bisherige Rechtsprechung bestätigt. Damit steht der Tag X in Osterholz nun unmittelbar bevor.

Das erstinstanzlich zuständige Gericht hatte am 20. Oktober beschlossen, dass der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung vom 25. Mai, durch den die Erweiterung der Halde genehmigt wurde, nach der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung „offensichtlich rechtmäßig“ ist.

Der Senat des OVG begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass der Antragsteller, der Eigentümer eines Grundstücks in der Nähe der Halde ist, „mangels enteignungsrechtlicher Betroffenheit“ keine vollumfängliche gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses verlangen könne. Die Bezirksregierung habe auch in Anbetracht der vorgesehenen Rodung von mehreren Hektar Wald plausibel dargelegt, dass das Vorhaben keine nennenswerten nachteiligen Auswirkungen auf das Klima habe. Sonstige, von dem konkreten Vorhaben unabhängige Ursachen und Beiträge zum Klimawandel müssten, anders als im Rahmen der Klimaschutzgesetzgebung, außer Betracht bleiben.

Ablagerungsvolumen beträgt circa 2.200.000 Kubikmeter

Der Planfeststellungsbeschluss berechtigt die Kalkwerke H. Oetelshofen GmbH & Co. KG, das bei den Abgrabungen von Kalkstein aus dem benachbarten Steinbruch „Grube Osterholz“ anfallende Nebengestein abzulagern. Das genehmigte zusätzliche Ablagerungsvolumen beträgt circa 2.200.000 Kubikmeter. Die Erweiterung der Halde wird sich auf eine Fläche von etwa sieben Hektar erstrecken, die sich auf den Gebieten der Städte Wuppertal und Haan befindet.

Waldbesetzung befürchtet Polizeigewalt

Mit der Zurückweisung der Beschwerde wird befürchtet, dass die Rodungsarbeiten jeden Moment losgehen können – und damit auch die Räumung der seit über zwei Jahren andauernden Waldbesetzung.  Dass das ohne Gegenwehr der Bewohnerinnen und Bewohner des Protestcamps passiert, ist jedoch äußerst unwahrscheinlich. Seit dem 15. August 2019 ist die Waldbesetzung „Jeder Baum zählt“ ein wichtiges Widerstandsnest. Die beteiligten Aktivistinnen und Aktivisten des Bündnisses „Osterholz bleibt!“, dem auch die Klimagerechtigkeitsinitiative DAR JÎN (kurdisch für „Lebensbaum“) angehört, hatten bereits im Vorfeld angekündigt, bei einer möglichen Rodung Widerstand zu leisten, um den bis zu 130 Jahre alten Baumbestand weiter zu schützen.

Demonstration am Sonntag

Für diesen Tag X wurde auch eine Alarmkette eingerichtet. Wer will, kann sich über die E-Mail [email protected] in die Alarmliste eintragen lassen und wird per SMS informiert, wenn es losgeht. Die Waldbesetzung rechnet mit schwerer Polizeigewalt und ruft darum alle Menschen auf, am Tag X vor Ort zu sein, um gegen mögliche Eskalationen zu protestieren und den Wald zu verteidigen. Für Sonntag ist zudem eine Demonstration um 14 Uhr vom Bahnhof Vohwinkel in den Wald mit anschließendem Spaziergang angekündigt. Neben Redebeiträgen der beteiligten Initiativen gibt es Musik von der Gruppe „Fortschrott" und dem Chor „Lebenslaute“. Über die aktuellen Entwicklungen im Osterholzer Wald wird auch in einem Telegramm-Kanal informiert: https://t.me/OsterholzBleibt