Klimaprotest: Erfolg trotz systematischer Polizeiübergriffe
Die Initiative „Ende Gelände“ kritisiert nach den Aktionstagen im Rheinischen Revier die Polizei wegen Verstößen gegen Grundrechte.
Die Initiative „Ende Gelände“ kritisiert nach den Aktionstagen im Rheinischen Revier die Polizei wegen Verstößen gegen Grundrechte.
Während der Aktionstage von Ende Gelände im Rheinischen Revier kam es aus Sicht des Bündnisses zu zahlreichen Rechtsverstößen von Seiten der Polizei.
Der Rechtsbeistand von Ende Gelände weist auf folgende gravierende Rechtsverstöße hin:
Protestcamp
Die Polizei Aachen und die zuständige Versammlungsbehörde versuchten bereits im Vorfeld ein Protestcamp zu untersagen. Das Verwaltungsgericht Aachen und das OVG Münster entschieden, dass die Verbote einer politischen Versammlung rechtswidrig waren.
Demonstrationen
Bereits angemeldete Demonstrationen, die unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit stehen, wurden über Stunden hinweg grundlos aufgehalten und verboten.
Polizeikessel
Gekesselte Aktivist*innen wurde der Zugang zu Trinkwasser und Nahrung trotz großer Hitze verwehrt.
Polizeigewalt
Es gab zahlreiche verletzte Aktivist*innen durch den Einsatz von Schlagstöcken, Pfefferspray, Schlägen und Tritten. Einige Aktivist*innen mussten deshalb mit schweren Verletzungen in Krankenhäusern behandelt werden.
Gewahrsamnahmen
Festgenommenen Aktivist*innen wurde in den Gefangenensammelstellen ihr Recht auf einen Rechtsbeistand verweigert. Es wurde ihnen verboten, Rechtsanwält*innen zu kontaktieren. So passierten alle richterlichen Vorführungen ohne vorherigen Kontakt und in Abwesenheit eines Rechtsbeistands, zusätzlich ohne Übersetzungshilfen. Die versuchten Kontaktaufnahmen mit Aktivist*innen wurden ignoriert oder durch Falschaussagen der Polizeidienststellen verhindert.
Rechtsanwalt Christian Mertens zu den Vorfällen
„Hier kann nicht mehr von Einzelfällen gesprochen werden. Das systematische Verwehren des Rechtsbeistands als elementares Grundrecht kann nur eine strategische Entscheidung der Einsatzleitung gewesen sein, um den legitimen Protest für Klimagerechtigkeit einzuschüchtern. Grundrechte müssen auch bei zivilem Ungehorsam gelten."
„Wir bleiben solidarisch und lassen uns nicht durch willkürliche Repression einschüchtern. Wir feiern unseren erfolgreichen Protest trotz der massiven Einschränkungen durch die Polizei”, so Kathrin Henneberger, Pressesprecherin von Ende Gelände.