Journalistin Dilan Oynaş aus Haft entlassen

Nach fünf verweigerten Entlassungen wegen schlechter Sozialprognose oder fehlender Reue ist die kurdische Journalistin Dilan Oynaş endlich frei. Regulär hätte die ehemalige „Azadiya Welat“-Korrespondentin vor zwei Jahren entlassen werden sollen.

Repression gegen freie Presse

Die kurdische Journalistin Dilan Oynaş ist nach acht Jahren hinter türkischen Gittern wieder frei. Am Samstagabend konnte die ehemalige Zeitungskorrespondentin das Frauengefängnis Sincan nordwestlich von Ankara verlassen. Angehörige, Kolleginnen und Freunde begrüßten Oynaş mit Beifall und „Jin Jiyan Azadî“-Rufen. Vor Ort waren auch Mitglieder der Anwaltsvereinigung ÖHD, die ihre Verteidigung übernommen hatten.

Oynaş war im Frühjahr 2016 als vermeintliches Mitglied einer „Terrororganisation“ verhaftet worden. Als Grundlage hielt ein inzwischen rechtskräftig gewordenes Urteil über sieben Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe her. Damals arbeitete Oynaş in Nisêbîn (tr. Nusaybin) in der Provinz Mêrdîn (Mardin) als Reporterin der mittlerweile per Dekret verbotenen „Azadiya Welat” (Freie Heimat), die einzige kurdischsprachige Tageszeitung, die je in der Türkei erschienen ist. Zuvor war sie im letzten Studienjahr des Hauptstudiums der Politikwissenschaften von der Universität Çankırı Karatekin in Ankara aus politischen Motiven exmatrikuliert worden.

Ursprünglich war die Entlassung von Oynaş für April 2022 vorgesehen. Zu dem Zeitpunkt hatte die Journalistin bereits drei Viertel ihrer Strafe abgesessen. Unter fadenscheinigen Vorwürfen wurde dies allerdings von den türkischen Vollzugsbehörden mehrmals verhindert. Mal unterstellten sie ihr eine „schlechte Sozialprognose“ und „fehlende Reue“. Oder es wurde eine gegen Oynaş verhängte „Disziplinarmaßnahme“ als Begründung für die Aussetzung der Entlassung herangezogen.

In der Türkei entscheidet ein Verwaltungsausschuss darüber, ob Gefangene nach Vollendung ihrer regulären Strafe entlassen werden. Die Kriterien sind bizarr und reichen sogar bis zur Verweigerung eines Gesprächs mit einem Imam. Im Fall von Oynaş entschied dieser Ausschuss insgesamt fünf Mal zu ihren Lasten. So musste sie zwei Jahre länger in Haft verbleiben als nach der geltenden türkischen Rechtslage nötig wäre.