„IS-Henker“ in Ungarn zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein hochrangiger „IS-Henker“ ist in Ungarn wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der 28-jährige Syrer hat an Massakern in Homs teilgenommen. Er erhielt 2016 in Griechenland den Flüchtlingsstatus.

Ein Gericht in der ungarischen Hauptstadt Budapest hat am Donnerstag einen hochrangigen „IS-Henker“ wegen Terrorismus und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der 28-jährige Syrer Hassan F. hat sich nach Auffassung des Gerichts im Jahr 2015 als Kommandeur der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) persönlich an Massenhinrichtungen beteiligt, unter anderem in der Stadt as-Suchna im Gouvernement Homs. Er habe Todeslisten von Menschen erstellt, die sich weigerten, sich der Terrororganisation anzuschließen. Diese waren die Grundlage der Hinrichtungen. Zu seinen Opfern gehörten ein Imam und mindestens 25 weitere Menschen, darunter Frauen und Kinder.

Zuvor hatte Hassan F. 2016 in Griechenland den Flüchtlingsstatus erhalten und mit diesem Dokument verschiedene europäische Länder bereist. Den ungarischen Sicherheitsbehörden war er erstmals im Dezember 2018 aufgefallen. Am Budapester Flughafen wurde er unter Verdacht des Menschenschmuggels festgenommen, da seine Begleiterin mit einem gefälschten Pass reiste. Er wurde rechtskräftig verurteilt und kam in das Abschiebelager in Nyirbator, wo er sich laut der ungarischen Antiterroreinheit TEK wie ein IS-Dschihadist in Tiefschwarz kleidete und ständig in Konflikt mit anderen Lagerinsassen war.  

Hassan F. ist der erste IS-Befehlshaber, der sich vor einem ungarischen Gericht verantworten musste. Das Verfahren gegen den Islamisten war von Eurojust, der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, geführt worden. Die Justizbehörde mit Sitz in Den Haag hat den Status einer EU-Agentur und koordiniert grenzüberschreitende Strafverfahren auf europäischer Ebene. Gegen den 28-Jährigen sagten Zeugen aus Malta, Griechenland und Belgien aus. Der Dschihadist kann dem Urteil zufolge frühestens nach 30 Jahren freigelassen werden. Die Budapester Oberstaatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Aussicht auf Haftentlassung gefordert.