Luftangriff auf Krankenwagen: Zwei Tote

Die türkische Luftwaffe hat in Nordsyrien einen Krankenwagen mit Verwundeten auf der Straße zwischen Sirrîn und Tişrîn angegriffen. Dabei wurden ein Verwundeter und der Fahrer des Wagens getötet.

Kriegsverbrechen

Ein Krankenwagen am umkämpften Tişrîn-Staudamm wurde auf der Straße zwischen und Sirrîn und Tişrîn von der türkischen Luftwaffe angegriffen. Der Krankenwagen hatte Verwundete transportiert. Einer der Verwundeten und der Fahrer des Wagens wurden getötet. Eine Krankenschwester und ein weiterer Verwundeter wurden schwer verletzt.

Der türkische Staat und seine Söldner gehen offenbar gezielt gegen Verwundete vor. Erst gestern feierten sich protürkische Söldner auf Videos, wie sie einen Verwundeten in einem Krankenhaus in Minbic exekutieren. Berichten zufolge wurden viele Verletzte in den Krankenhäusern in Minbic auf diese Weise ermordet.

Der türkische Staat und seine Söldnertruppen verstoßen damit offen gegen das Genfer Abkommen. Nach Artikel 12(1) müssen Verwundete und Kranke „unter allen Umständen geschützt“ werden. Das Genfer Abkommen verpflichtet die Konfliktparteien, aktive Schritte zu unternehmen, um Verwundete und Kranke vor Schaden zu bewahren. Die Türkei tut unter den Augen der Weltöffentlichkeit genau das Gegenteil.

Angriffe auf Dörfer gehen weiter

Währenddessen gehen die Angriffe auf Dörfer in Rojava weiter. So werden Artillerieangriffe auf die Dörfer Tell Cuma und Umm al-Keyf bei Til Temir gemeldet. Auch der willkürliche Beschuss der Zivilbevölkerung kann als Kriegsverbrechen geahndet werden. In den vergangenen Tagen hatte es mehrere Massaker an der Zivilbevölkerung in Dörfern bei Ain Issa gegeben. Türkische Drohnen hatten zivile Siedlungen gezielt ins Visier genommen und in der Nacht zum Montag im Dorf al-Mesterha zwölf Zivilist:innen getötet, am Dienstag wurde das ebenfalls westlich von Ain Issa gelegene Dorf Sefiya zum Ziel eines weiteren türkischen Angriffs, dabei wurden mindestens acht Zivilist:innen getötet. Unter den Getöteten befinden sich Kinder.