Rechtssystem in Nord- und Ostsyrien weiter ausgebaut

Der Rat für gesellschaftliche Gerechtigkeit arbeitet unter dem Dach der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien am Ausbau eines gesellschaftlichen Rechtssystems, das internationale Konventionen und emanzipatorische gesellschaftliche Traditionen vereint.

Der Rat für gesellschaftliche Gerechtigkeit arbeitet daran, ein radikaldemokratisches Rechtssystem in ganz Nord- und Ostsyrien aufzubauen. Der Rat verfolgt die Arbeiten der lokalen Räte und das Gesetzgebungsverfahren. Das basisdemokratische System der Räte für gesellschaftliche Gerechtigkeit bildet neben Parlament und Exekutivrat den dritten großen Rat im Modell der Selbstverwaltung.

Der Rat mit seinen 13 Mitgliedern hatte seine Arbeit am 25. April auf Entscheidung des Parlaments aufgenommen. Diese wählen eine siebenköpfige Leitung. Imad al-Kharaf und Şêrîn Ibrahim sind im Moment Ko-Vorsitzende. Zum Rat für gesellschaftliche Gerechtigkeit gehören vier Bereiche: Die Volksverteidigungsgerichte, die Gefängnisleitungen, die Verteidigung der demokratischen Rechte und die Gerechtigkeitsakademien. Der Rat plant neue Gesetze in Kombination internationaler Konventionen und gesellschaftlicher Gerechtigkeit zu entwickeln. Er kommt einmal im Monat zusammen und bewertet die Arbeit der Gerechtigkeitskommissionen und Zivilräte der Selbstverwaltung. Die Regionen Cizîrê, Efrîn, Firat und Minbic verfügen über eigene solche Räte, für Tabqa und Raqqa wurde ebenfalls ein Rat für gesellschaftliche Gerechtigkeit aufgebaut. In Deir ez-Zor arbeitet eine Kommission für gesellschaftliche Gerechtigkeit.