Freispruch im Lüneburger Fahnen-Prozess

Heute endete der Lüneburger Fahnen-Prozess am Amtsgericht mit einem Freispruch. Der Richter sah in der Antifa-Enternasyonal-Fahne kein verbotenes Symbol, sondern ein Symbol der Antifa.

Nachdem vor über zwei Jahren bei einer Solidaritäts- und Friedensdemo für Efrîn eine Antifa-Enternasyonal-Fahne beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren gegen den Träger eingeleitet wurde, endete heute die erste Etappe in einem absurden Verfahren mit einem Freispruch vor dem Lüneburger Amtsgericht.

An den beiden Prozesstagen stellte sich heraus, dass nur im Bereich der Polizeidirektion Lüneburg gegen die grüne Antifa-Fahne vorgegangen wird und sämtliche Beschlagnahmungen und Verfahren auf Initiative der regionalen Staatsschutzabteilung durchgeführt wurden bzw. werden. Schon am ersten Prozesstag machte ein Polizeibeamter aus Hannover deutlich, dass dort eine andere Rechtsauffassung vorherrscht und sie keine Gründe sehen, gegen die Fahne vorzugehen. Diese Feststellung deckt sich mit der Situation im restlichen Bundesgebiet. Nur die örtliche Polizei und Staatsanwaltschaft sieht hier eine „strafbare Fahne“. In Lüneburg und Celle sind mindestens fünf weitere Ermittlungsverfahren gegen drei Menschen anhängig.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg betonte bis zum Schluss, dass die Antifa-Enternasyonal-Fahne ein „symbolträchtiges Kennzeichen“ sei, welches dazu diene, das Verbot der PKK zu unterlaufen und den Anschein einer ungehinderten Vereinsbetätigung zu erwecken. Sie behauptete einfach, dass eine Übereinstimmung mit Vergleichspunkten des verbotenen Kennzeichens der KCK gegeben sei. Andere Wertungen ließ sie nicht zu, um einen Präzedenzfall zu schaffen und dieses internationalistische Antifa-Symbol zu verbieten.

Der vorsitzende Richter machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass die Fahne nicht mit der KCK-Fahne gleichgesetzt werden könne und er darin ein Symbol der Antifa sieht. Auch wenn eine Ähnlichkeit zur KCK-Fahne besteht, so ist das Symbol der Antifaschistischen Aktion doch zentral und somit Ausdruck der Fahne. Trotz Ähnlichkeit der Symbole wäre die Antifa-Enternasyonal-Fahne nicht strafbar, weil unbefangene Menschen hier kein verbotenes Symbol erkennen können.

Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, dass mit der Fahne eine Unterstützung der PKK ausgedrückt wird, wurde in der Urteilsbegründung zurückgewiesen. Indizien dürften nicht zu Lasten des Angeklagten ausgelegt werden. Der Richter sah keine eindeutige Zuordnung und somit keinen Straftatbestand.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg kann jetzt innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen und das Verfahren könnte dann in eine neue Runde vor dem Oberlandesgericht in Celle gehen.

Die Antifaschistische Aktion Lüneburg/Uelzen bezeichnet das Urteil als Etappensieg und erklärt: „Die Antifa-Enternasyonal-Fahne kann und sollte bei jeder sich bietenden Gelegenheit benutzt werden.“