Die Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien fordert seit einiger Zeit die Einrichtung von internationalen Sondergerichten auf syrischem Boden für inhaftierte Mitglieder der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS). Die französische Regierung verhält sich dieser Idee gegenüber eher zurückhaltend. Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP erklärte ein Sprecher des französischen Außenministeriums, die Einrichtung eines solchen Gerichtshofs wäre eine sehr komplizierte Angelegenheit, die juristische und praktische Probleme schaffe. Frankreich ziehe es zwar vor, dass die IS-Dschihadisten vor Ort für ihre Verbrechen verurteilt werden. Dies sei allerdings sowohl eine juristische als auch eine Sicherheitsfrage.
Auch die USA möchten im Moment keinen solchen Gerichtshof auf die Tagesordnung setzen. Der US-Sonderbeauftragte für Syrien, James Jeffrey, betonte, dass man darüber in dieser Phase nicht nachdenke, sondern den Schwerpunkt darauf setze, Druck auf die betreffenden Länder auszuüben, ihre Staatsbürger zurückzunehmen - ob sie nun Verbrechen begangen haben oder nicht.
Luqman Ehmê, Sprecher der Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien, hatte vor zwei Tagen an die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft appelliert und erklärt, es sei notwendig, etwas gegen die inhaftierten Dschihadisten zu unternehmen. Ehmê sagte: „Insbesondere solche Länder, deren Staatsbürger Mitglieder des IS sind, müssen diese zurücknehmen. Leider haben wir in dieser Hinsicht bisher keinerlei Antwort erhalten.“
Ehmê hatte weiter erklärt, dass ein internationaler Gerichtshof für die Aburteilung der Dschihadisten vor Ort notwendig sei: „Dieser Gerichtshof muss dort errichtet werden, wo die Straftaten begangen worden sind. So kann ein gerechtes Verfahren im Rahmen des internationalen Rechts ermöglicht werden.“