Efrîn: Kulturelle Zerstörung und Assimilation gehen weiter

Die Politik der kulturellen Zerstörung und Assimilation in der von der Türkei und mit ihr verbündeten Milizen besetzten Region bedroht die in Efrîn verbliebene Bevölkerung.

Neben ethnischen Säuberungen versucht der türkische Staat in Efrîn der Bevölkerung die türkische Sprache und Identität aufzuzwingen. So werden an allen öffentlichen Gebäuden als Symbol der Besatzung türkische Fahnen gehisst und die Schautafeln in Arabisch und Türkisch geändert.

Unter der demokratischen Selbstverwaltung Efrîns vor der Besetzung waren Beschriftungen in den drei Amtssprachen Kurdisch, Aramäisch und Arabisch gängig. Durch die Politik der Besatzungsmacht wird die kurdische Sprache nun aus dem öffentlichen Leben verdrängt. Auch Straßen- und Ortsnamen wurden gegen Türkische ausgetauscht. Die Statue des Schmids Kawa, dem Symbol der Stadt, ist von den Besatzungstruppen beim Einmarsch zerstört worden und der Platz wurde in „Olivenzweig-Platz“ umbenannt. Der Watanî-Platz ist in Recep-Tayyip-Erdoğan-Platz umbenannt worden.

Kurdisch ist verboten

Die Türkei setzt türkisches Bildungsmaterial an den Schulen ein und zwingt die Arabisch und Kurdisch sprechenden Jugendlichen zum Türkisch-Unterricht. Kurdisch und Arabisch sind an den Schulen praktisch verboten, berichtet die Nachrichtenagentur ANHA. In den Schulen hängen Bilder des türkischen Diktators Erdoğan. Verwaltungstechnisch wird Efrîn als ein Bezirk von Hatay behandelt und die Schulen werden mit Material des türkischen Bildungsministeriums ausgestattet.

Demografische Neuzusammensetzung Efrîns nach türkischem Plan

Der türkische Staat hat systematisch versucht, die Demografie der Region mit Hilfe von Familienangehörigen türkeitreuer Milizen aus anderen Regionen Syriens wie Ost-Ghouta zu verändern. Nach Angaben regionaler Quellen sind mittlerweile 50 Prozent der Bevölkerung türkeitreue Siedler.

Neue Ausweispapiere für Menschen aus Efrîn

Darüber hinaus verteilt der türkische Staat an die Bevölkerung in Efrîn türkische Ausweise, in denen eine „ausländische Herkunft“ vermerkt ist.