Drohnenangriff zerstört Zementwerk in Ain Issa

Auf dem Gelände einer Zementfabrik nahe Ain Issa sind Bomben einer türkischen Kampfdrohne niedergegangen. Der Angriff zerstörte praktisch das gesamte Werk, Verletzte gab es nicht.

Türkische Verbrechen

Ein weiterer Drohnenangriff der Türkei auf die Autonomieregion Nord- und Ostsyrien hat zu Schäden in der Infrastruktur geführt. Getroffen wurde das Lager eines Zementwerks im Westen der Kleinstadt Ain Issa. Ein Video zeigt die Zerstörung auf dem Gelände der „Kobanê-Fabrik“, die durch den Angriff verursacht wurde.

Der Drohnenschlag auf das Zementlager ereignete sich am Freitagabend. Da sich zu dem Zeitpunkt niemand in dem Werk aufhielt, gab es keine Verletzten, wie die Behörde für innere Sicherheit (Asayîş) mitteilte. Die Zukunft der Fabrik ist derweil ungewiss. Da die Zerstörung massiv ist, wird bezweifelt, ob der Betrieb in naher Zukunft wiederaufgenommen werden kann.

Video: ANHA

Genozidale Angriffe

Der türkische Staat greift seit Jahren gezielt die Infrastruktur Nord- und Ostsyriens an, um die Bevölkerung auszuhungern und zu vertreiben. Dabei ist die gezielte Zerstörung von Infrastruktur und zivilen Objekten nach Artikel 6 Absatz (c) des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) als Völkermord einzustufen. Dort heißt es, dass die vorsätzliche Schaffung von Bedingungen, die die physische Vernichtung einer Gruppe als Ganzes oder in Teilen als Völkermord gilt.

Duldung durch Staatengemeinschaft

Darüber hinaus fallen die Handlungen der Türkei in die Kategorie Aggressionshandlung gemäß Artikel 5 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und der Resolution 3314 der UN-Generalversammlung vom 14. Dezember 1974. Danach gilt das Bombardement des Territoriums eines anderen Staates durch die Streitkräfte eines Staates oder der Einsatz von Waffen durch einen Staat gegen das Hoheitsgebiet eines anderen Staates als Akt der Aggression. Darüber hinaus verbietet das Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen in Artikel 51(5)(a) Bombardierungen, wenn bei Angriffen auf militärische Ziele wissentlich Zivilpersonen in erheblichem Umfang geschädigt werden. Dennoch ignoriert die internationale Staatengemeinschaft die Verbrechen der Türkei.