Neue Straftat: „Staatsfeindlicher Journalismus“
Der MA-Korrespondentin Esra Solin Dal drohen in der Türkei 15 Jahre Haft, weil sie „staatsfeindlichen Journalismus“ betrieben haben soll.
Der MA-Korrespondentin Esra Solin Dal drohen in der Türkei 15 Jahre Haft, weil sie „staatsfeindlichen Journalismus“ betrieben haben soll.
Die Journalistin Esra Solin Dal ist eine von 142 Personen, die im vergangenen Oktober im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen überwiegend kurdische Politiker und Journalisten in Amed (Diyarbakir) festgenommen wurden. Die Ermittlungen gegen die Korrespondentin der Nachrichtenagentur MA sind abgeschlossen, Esra Solin Dal wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Ihr drohen zwischen 7,5 und 15 Jahren Freiheitsstrafe.
In der Anklageschrift werden alle journalistischen Tätigkeiten von Esra Solin Dal als Betätigung für eine Terrororganisation ausgelegt. Für ihre Mitschriften bei der Verfolgung einer Nachricht wird die Journalistin beschuldigt, Informationen für eine terroristische Vereinigung gesammelt zu haben. Aufgrund einer Interviewanfrage bei einem armenischen Lautenspieler wird der MA-Korrespondentin zur Last gelegt, sie habe über den „angeblichen“ Genozid an den Armeniern berichten und damit „Journalismus gegen den Staat“ betreiben wollen. Die Anfrage bei einer Menschenrechtsorganisation nach Informationen über Todesfälle von Frauen und Kindern in Efrîn wird in der Anklageschrift als Verleumdung der türkischen Streitkräfte interpretiert.