Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe gegen Ahmet Altan

Ein Berufungsgericht in Istanbul hat die knapp sechsjährige Haftstrafe gegen den Journalisten Ahmet Altan wegen Terrorpropaganda und Präsidentenbeleidigung bestätigt.

Das regionale Berufungsgericht Istanbul hat die gegen den Journalisten Ahmet Altan verhängte Haftstrafe von fünf Jahren und elf Monaten wegen Terrorpropaganda und Präsidentenbeleidigung bestätigt. Man komme zur selben Einschätzung wie die Vorinstanz und halte die Verurteilung deshalb aufrecht, teilte das Gericht am Freitag mit.

Wegen einer Kolumne zur Belagerung kurdischer Städte durch das türkische Militär zwischen 2015 und 2016 war der 69-jährige Journalist und Autor im Februar 2018 zu fünf Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden. Altan hatte in seinem Artikel die Handlungen der türkischen Armee während den Ausgangssperren in den belagerten Städten, in denen zuvor die Selbstverwaltung propklamiert worden war, als Vorboten eines Bürgerkriegs bezeichnet und Präsident Erdoğan den „Darth Vader der Türkei“ genannt. Das Gericht machte ihm Textpassagen wie „Dreizehnjährige Kinder, die Graben ausheben, werden von Panzern getötet“ zum Vorwurf. Laut Auffassung der Justiz hätte Altan damit „Terroristen“ verharmlost. Altan bleibt noch die Möglichkeit, vor das Verfassungsgericht zu ziehen.

Der mit dem Geschwister-Scholl-Preises ausgezeichnete Ahmet Altan sitzt seit 2016 wegen einem anderen Verfahren im Gefängnis. Im November wurde er nach mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft wegen des Vorwurfs der „wissentlichen und willentlichen Unterstützung einer Terrororganisation“ zu einer Haftstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt, gleichzeitig unter Auflagen freigelassen.

Die Staatsanwaltschaft legte am 6. November 2019 Rechtsmittel gegen Ahmet Altans Freilassung ein. Zwei Tage später wies die 26. Strafkammer des Schwurgerichts Istanbul den Antrag des Staatsanwalts zurück, den Journalisten erneut in Haft zu nehmen und verwies die Strafsache an die 27. Strafkammer am selben Gericht. Diese traf hinsichtlich des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft eine Entscheidung, sodass Altan am 13. November 2019 wieder inhaftiert wurde.

Anfangs war Ahmet Altan noch beschuldigt worden, „die verfassungsmäßige Ordnung umstürzen zu wollen”, und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit einer Bewährung verurteilt worden. Als das Oberste Berufungsgericht den Schuldspruch im Juli 2019 aufhob, wurde ein neues Verfahren eingeleitet, diesmal mit Terrorvorwürfen.