Türkei: Kurdischem Flüchtling droht Abschiebung ins Mullah-Regime

Mit Afshin Sohrabzade droht erneut einem politischen Flüchtling in der Türkei die Abschiebung ins iranische Mullah-Regime. Dort drohen dem 31-Jährigen aus Kirmaşan mindestens 25 Jahre Haft.

Der Kurde Afshin Sohrabzade soll aus der Türkei in den Iran abgeschoben werden. Seit einer Woche wird der 31-Jährige in einem Abschiebezentrum in der zentralanatolischen Provinz Kayseri festgehalten. Sohrabzade lebt seit 2016 in der Türkei und ist vom UNHCR als Flüchtling anerkannt. Er wurde 2009 in seiner Geburtsstadt Kirmaşan (Kermanschah) bei den Protesten nach der iranischen Präsidentschaftswahl festgenommen. Nach rund neun Monaten in Folter- und Isolationshaft verurteilte ihn ein Gericht in einem wenige Minuten dauernden Verfahren wegen „Feindschaft zu Gott“ (moharebeh) im Zusammenhang mit einer behaupteten Mitgliedschaft in der kurdischen Partei Komala zunächst zum Tode. Infolge von Protesten wurde das Urteil in eine 25-jährige Haftstrafe umgewandelt. Sieben Jahre saß Sohrabzade im Gefängnis, bis er 2016 von einem Hafturlaub nicht wieder zurückkehrte, sondern in die Türkei flüchtete. Sollte er abgeschoben werden, droht ihm zum Rest seiner Haftstrafe eine zusätzliche Verurteilung, möglicherweise sogar die Todesstrafe.

Türkei hat GFK nur mit „geographischem Vorbehalt“ unterzeichnet

„Es ist vielfach dokumentiert worden, dass die Türkei kontinuierlich gegen das völkerrechtliche Non-Refoulement-Gebot verstößt“, sagt der iranische Journalist Savash Porgham, der mit Sohrabzade in Kontakt steht. Das liegt daran, dass die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von der Türkei nur mit „geographischem Vorbehalt“ unterzeichnet wurde. Das bedeutet, dass nur Flüchtlinge aus Europa sich auf sie berufen können. Nicht-europäische Geflüchtete können aufgrund der eingeschränkten Geltung der GFK nur sogenannten temporären Schutz erhalten. Damit wird ihnen zwar Schutz vor Abschiebungen zugesichert – aber nur auf dem Papier. Dieser Minimalanforderung wird die Türkei ohnehin nicht gerecht. Der systematische Bruch des Non-Refoulement-Gebots, also die Abschiebung von Geflüchteten aus der Türkei in Verfolgerländer, sowie unter Folter erzwungene „freiwillige Ausreisen“ (und unter Druck unterschriebene Dokumente auf Türkisch) sind weitläufig belegt. Sehr oft betroffen sind neben iranischen Schutzsuchenden vor allem auch Geflüchtete aus Afghanistan.

Verschleppungen und Ermordungen von Iranern in der Türkei

„In der letzten Zeit sind Flüchtlinge aus Iran einer sehr extremen Diskriminierung in der Türkei ausgesetzt“, schreibt Savash Porgham bei Twitter. Das einzige Problem stellten aber nicht nur die Abschiebungen dar. Mehrfach, so berichteten auch internationale Menschenrechtsorganisationen, seien Geflüchtete aus Iran von iranischen Geheimdienstagenten gekidnappt und aus der Türkei wieder ins Mullah-Regime zurückgebracht worden. „Zudem kommt es auch immer wieder zu Hinrichtungen von iranischen Oppositionellen auf türkischem Staatsgebiet“, so Porgham. Dem Journalisten liegt eigenen Angaben nach eine Audionachricht von Afshin Sohrabzade vor. Darin heißt es: „Ich und einige andere Asylbewerber aus Afghanistan werden alle am selben Ort festgehalten. Wir wurden darüber informiert, dass wir abgeschoben werden.“ Sohrabzade ist gesundheitlich eingeschränkt: In iranischer Haft erkrankte er an Darmkrebs.