Zwangsverwalter von Wan verweigert Wiedereinstellung

Der staatlich ernannte Zwangsverwalter der nordkurdischen Großstadt Wan verweigert 250 entlassenen Beschäftigten trotz Gerichtsentscheid die Wiedereinstellung. An ihrer Stelle stellte er 45 AKP-Anhänger ein.

Am 19. August 2019 wurde die von der Demokratischen Partei der Völker (HDP) regierte kurdische Großstadt Wan (Van) vom türkischen Innenministerium unter Zwangsverwaltung gestellt. 250 Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung wurden daraufhin entlassen. Diese klagten gegen ihre Entlassung und bekamen Recht. Nach Vorstellungsgesprächen fanden am 7. März in der Stadtverwaltung die Prüfungen für die Wiedereinstellung statt. Obwohl diese erfolgreich verliefen, wurden sie allesamt als durchgefallen gewertet und den städtischen Beschäftigten die Wiederanstellung verweigert. Die Betroffenen sprachen beim Zwangsverwalter Mehmet Emin Bilmez vor und fragten ihn: „Warum können wir nicht an unsere Arbeitsplätze zurück, wir haben vor Gericht gewonnen und haben das Recht dazu. Wir haben keine fünf Kuruş mehr in der Tasche, wir können nichts zu Essen nach Hause bringen, sollen wir uns umbringen, oder was?” Darauf habe der Zwangsverwalter nur geantwortet: „Macht, was ihr wollt, ich brauche kein Personal.“ Bilmez stellte stattdessen 45 AKP-Anhänger von einer vorbereiteten Liste ein.

Es war mir eine große Freude, sie zu entlassen“

Der Generalsekretär der Stadtverwaltung, Mustafa Yalçın, wurde vom AKP-Regime extra aus Kayseri versetzt. In einem Video sagte er zu den gekündigten Arbeitsverträgen: „Ja, die werden alle annulliert. Es waren 653 Personen, die wir mit meiner Unterschrift entlassen haben. Ebenso viele wurden über Notstandsdekrete entlassen. Aber ich möchte eines feststellen: Es war mir eine große Freude, das zu tun, ich hatte wirklich Spaß daran.“

Einer dieser Arbeiter, die er mit „großer Freude“ entlassen hatte, war der 42-jährige Mesut Babat, Vater von fünf Kindern. Als er keine neue Arbeitsstelle finden konnte, nahm er sich aufgrund der ökonomischen Probleme das Leben.