Im Windschatten der Parlaments- und Präsidentschaftswahl am 14. Mai eskaliert die Türkei ihre militärische Aggression gegen das kurdische Asos-Gebirge in der irakisch-iranischen Grenzregion. Es handelt sich um das Basisgebiet der in Rojhilat ansässigen Partei für ein freies Leben in Kurdistan (PJAK) sowie deren Guerillaorganisationen YRK (Verteidigungskräfte Ostkurdistans) und HPJ (Frauenverteidigungseinheiten Ostkurdistans). Wie die YRK-Kommandantur am Donnerstag mitteilte, komme es rund um Asos seit Wochen zu intensiven Aufklärungsflügen und immer regelmäßigeren Angriffen.
Die letzten Bombardements, die den YRK zufolge in Form von Drohnenschlägen in der Region verübt wurden, ereigneten sich am 2. Mai und 26. April. Beide Angriffe richteten sich demnach gegen das Dorf Gelale, das an den Ausläufern des Asos-Gebirges liegt und verwaltungstechnisch zum Distrikt Şarbajêr nördlich der Metropole Silêmanî gehört. Laut den YRK führten die Luftschläge nicht zu Verlusten innerhalb der Guerilla, „doch sie verursachten teils massive Sachschäden in den Anbauflächen, Bienenstöcken und Weingärten der ansässigen Dorfbevölkerung“.
Die YRK erklären, die sich verschärfenden Angriffe auf Asos – eine Region, die gut 200 Kilometer von der türkisch-irakischen Staatsgrenze entfernt liegt – erfolgten zu Propagandazwecken zu den Wahlen. „Es geht um politisches Kalkül: Wieder setzt die Regierung des faschistischen Besatzerstaates Türkei darauf, das nationalistische Lager hinter sich vereinen zu können“, betont die Kommandantur der ostkurdischen Guerilla.
Ein von RojNews veröffentliches Video zum Luftschlag vom Dienstag zeigt, dass der Angriff in unmittelbarer Nähe einer Siedlung stattfand.
Die Türkei bombardiert ständig besiedelte Gebiete auf irakischem Territorium. Neben der Kurdistan-Region Irak beziehungsweise Südkurdistan ist auch das ezidische Kerngebiet Şengal von dem grenzüberschreitenden Terror betroffen. Die türkische Führung behauptet, ausschließlich gegen „PKK-Stellungen“ vorzugehen und beruft sich dabei auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta. Zahlreiche Organisationen und Gremien, darunter auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, weisen dagegen auf Verstöße der Türkei gegen das Gewaltverbot hin, da es gar keine Selbstverteidigungssituation gebe.