IS-Rückkehrerin Omaima A. in Hamburg verhaftet

Die IS-Rückkehrerin Omaima A. ist verhaftet worden. Nach ihrer Rückkehr aus Syrien lebte sie drei Jahre lange unbehelligt in Hamburg. Erst nach Recherchen von Jenan Moussa und Nachfragen von Cansu Özdemir kam Bewegung in den Fall.

Die IS-Rückkehrerin Omaima A. ist aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs von Beamten des Landeskriminalamts in Hamburg festgenommen worden. Ihr wird Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen.

Der Fall war im Frühjahr durch Recherchen der Al-An-Fernsehreporterin Jenan Moussa öffentlich geworden. Die Linksfraktionsvorsitzende in der Hamburgischen Bürgerschaft, Cansu Özdemir, hatte im April beim Senat nachgefragt, warum Omaima A. nicht bereits bei der Einreise nach Deutschland verhaftet wurde. Seitdem führte Omaima A. gemeinsam mit ihren Kindern ein Leben im Süden von Hamburg und arbeitete als Eventmanagerin und Übersetzerin. „Es ist ziemlich fahrlässig und extrem fragwürdig, eine Person, die den Hamburger Sicherheitsbehörden schon lange als Islamistin bekannt ist, nach ihrer Rückreise nicht zu überprüfen und keine Ermittlungen gegen sie aufzunehmen“, hatte die Linkspolitikerin Cansu Özdemir bereits vor fünf Monaten kritisiert.

Omaima A. hat die deutsche und die tunesische Staatsangehörigkeit. Im Haftbefehl wird ihr zur Last gelegt, im Januar 2015 mit ihren drei minderjährigen Kindern über die Türkei nach Syrien gereist zu sein, um dort im Herrschaftsgebiet des IS zu leben: „In der Türkei traf sie dabei – wie abgesprochen – mit ihrem damaligen Ehemann Nadar H. zusammen, der die Familie nach Syrien begleitete. Dieser hatte sich bereits im Dezember 2014 nach Syrien begeben.

Die Beschuldigte war mit ihren Kindern anschließend zunächst in einem Frauenhaus des IS in Raqqa getrennt von ihrem damaligen Ehemann untergebracht. Später zog die Familie in Raqqa in eine gemeinsame Wohnung. Fortan führte Omaima A. den Haushalt und erzog die gemeinsamen Kinder im Sinne der IS-Ideologie und ermöglichte so ihrem damaligen Ehemann Nadar H., für die terroristische Vereinigung als Kämpfer tätig zu werden. Von dem IS erhielten sie sowohl für sich als auch für ihre Kinder monatliche finanzielle Zuwendungen. Im März 2015 übte die Beschuldigte zudem die tatsächliche Gewalt über ein Sturmgewehr Kalaschnikow AK 47 aus.

Nachdem ihr damaliger Ehemann Nadar H. im Frühjahr 2015 bei einem Luftangriff bei Kobane ums Leben gekommen war, erhielt die Beschuldigte von dem IS eine Kondolenzzahlung Höhe von 1.000 US-Dollar sowie eine Verdienstzahlung in Höhe von weiteren 310 US-Dollar.

Wenige Monate später heiratete sie – nach islamischem Recht – das höherrangige IS Mitglied Denis C. und führte anschließend den mit ihm begründeten gemeinsamen Haushalt. Gegen Ende des Jahres 2015 sandte sie ferner an zwei bislang nicht näher identifizierte Personen E-Mails, in denen sie diesen jeweils nahelegte, sich der terroristischen Vereinigung anzuschließen und in deren Hoheitsgebiet auszureisen. Aufgrund von Streitigkeiten mit ihrem neuen Ehemann und um ihr erwartetes viertes Kind in Deutschland zur Welt zu bringen, verließ Omaima A. schließlich das Territorium des IS und kehrte mit ihren Kindern Anfang September 2016 in die Bundesrepublik zurück.“