Türkischer Drohnenangriff auf Fahrzeug in Şengal
Im ezidischen Siedlungsgebiet Şengal ist ein Fahrzeug von einer der Türkei zugeschriebenen Killerdrohne bombardiert worden. Es werden Opfer befürchtet.
Im ezidischen Siedlungsgebiet Şengal ist ein Fahrzeug von einer der Türkei zugeschriebenen Killerdrohne bombardiert worden. Es werden Opfer befürchtet.
In der ezidischen Şengal-Region in Südkurdistan ist ein Fahrzeug von einer Kampfdrohne des türkischen Staates bombardiert worden. Der Wagen wurde am Sonntag um etwa 12:50 Uhr Ortszeit auf einer Straße an den Ausläufern des Şengal-Massivs von der Killermaschine erfasst. Durch die Wucht der Bombardierung wurde das Auto in den Straßengraben geschleudert und ging unmittelbar in Flammen auf, berichtete die Nachrichtenagentur RojNews. Auf Aufnahmen ist ein von Feuerwehrleuten gelöschtes ausgebranntes Autowrack zu sehen. Es werden Opfer befürchtet. Eine Bestätigung der Selbstverwaltungsbehörden gab es dafür zunächst nicht.
Ein Reporter der Nachrichtenagentur RojNews berichtete vom Tatort, dass bislang noch unklar sei, wie viele Personen sich in dem Fahrzeug befanden und ob es sich um Zivilist:innen oder möglicherweise um Angehörige der ezidischen Verteidigungsstrukturen handelte. Sicherheitskräfte seien vor Ort eingetroffen und untersuchen die Angriffsstelle.
Şengal ist das letzte zusammenhängende Siedlungsgebiet der ezidischen Gemeinschaft und liegt im Nordwesten des Irak. Unter dem Vorwand der „Bekämpfung der PKK“ kommt es dort seit 2017 vermehrt zu Luftschlägen durch türkische Kampfflugzeuge und Drohnen. Konkrete Ziele sind hierbei zumeist Einrichtungen des Verwaltungsgremiums „Demokratischer Autonomierat Şengals“ (MXDŞ) oder die Selbstverteidigungseinheiten. Bei den Todesopfern handelt es sich meist um Menschen aus der Zivilbevölkerung, oft waren sie Überlebende des IS-Genozids von 2014.
Die türkische Führung gibt vor, in Şengal ausschließlich gegen „PKK-Stellungen“ vorzugehen und beruft sich dabei auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta. Zahlreiche Organisationen und Gremien, darunter auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, weisen dagegen auf Verstöße der Türkei gegen das Gewaltverbot hin, da es gar keine Selbstverteidigungssituation gebe.
Erst am am 24. und 25. Oktober waren bei türkischen Luftangriffen sechs Kämpfer der Verteidigungskräfte YBŞ mit Kampfjets und Drohnen ermordet worden, vier weitere wurden verletzt. Neben Stellungen der nach dem Völkermord an der ezidischen Gemeinschaft gegründeten Widerstandseinheiten Şengals (YBŞ) waren auch Wohnhäuser, heilige Stätten und Wassertanks der Bevölkerung gezielt bombardiert worden. Die internationale Gemeinschaft ignoriert den Terror der Türkei gegen die kurdische Bevölkerung.