Ausnahmezustand in Wan
In der nordkurdischen Provinz Wan hält der nach dem Putschversuch im Sommer vor drei Jahren erlassene Ausnahmezustand bis heute faktisch an. Seit 979 Tagen herrscht Aktivitätsverbot im öffentlichen Raum.
In der nordkurdischen Provinz Wan hält der nach dem Putschversuch im Sommer vor drei Jahren erlassene Ausnahmezustand bis heute faktisch an. Seit 979 Tagen herrscht Aktivitätsverbot im öffentlichen Raum.
In der nordkurdischen Provinz Wan hält der nach dem Putschversuch im Sommer vor drei Jahren erlassene Ausnahmezustand bis heute faktisch an. Seit dem 21. November 2016 herrscht ein totales Aktivitätsverbot im öffentlichen Raum. Die Durchführung von politischen oder kulturellen Veranstaltungen wird in regelmäßigen Abständen wegen vermeintlicher „Sicherheitsbedenken“ durch das türkische Gouverneursamt verboten. Erst am Samstag wurde die Maßnahme für weitere 15 Tage verlängert. Mittlerweile sind 979 Tage vergangen, an denen in der Provinz mit rund 1,2 Millionen Einwohner*innen keine öffentlichen Aktivitäten stattfinden konnten.
Zuletzt wurde in Wan ein Konzert des kurdischen Musikers Mem Ararat „für die Ruhe und Sicherheit innerhalb der Provinzgrenzen“ untersagt. Doch auch Trauerveranstaltungen dürfen in der Provinz nicht stattfinden. Vergangene Woche stürmten Polizisten ein Gedenken auf dem Karşıyaka-Friedhof für die Opfer des IS-Anschlags von Pirsûs (Suruç). Bei dem Anschlag am 20. Juli 2015 waren in der nordkurdischen Provinz Riha (Urfa) 33 hauptsächlich junge Menschen ums Leben gekommen.
Gegen diese Verbotspraxis hat die Anwaltskammer von Wan vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Die Anwält*innen begründen ihre Klage damit, dass ein generelles Verbot für Demonstrationen, Kundgebungen, Informationsstände, die Abgabe von Pressemitteilungen und ähnlicher Aktivitäten im öffentlichen Raum sowohl gegen die Europäische Menschenrechtskonvention als auch gegen die türkische Verfassung verstoßen.