Anwälte klagen gegen Demonstrationsverbot in Wan
In der nordkurdischen Provinz Wan gilt faktisch der Ausnahmezustand. Der Gouverneur der Provinz verbietet jedwede politische Versammlung. Die Anwaltskammer von Wan will dagegen nun klagen.
In der nordkurdischen Provinz Wan gilt faktisch der Ausnahmezustand. Der Gouverneur der Provinz verbietet jedwede politische Versammlung. Die Anwaltskammer von Wan will dagegen nun klagen.
Seit dem gescheiterten Militärputsch in der Türkei sind knapp drei Jahre vergangen. Doch in der Provinz Wan (Van) gilt der nach dem Putschversuch erlassene Ausnahmezustand bis heute faktisch weiter. Denn der Gouverneur der Provinz, Mehmet Emin Bilmez, unterbindet seit mittlerweile 932 Tagen die Durchführung jeglicher politischer oder kultureller öffentlicher Versammlung. Zuletzt wurde ein Musikfestival wegen vermeintlicher Sicherheitsbedenken untersagt.
Gegen diese Verbotspraxis will die Anwaltskammer von Wan nun vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Anwält*innen begründen ihre Klage damit, dass ein generelles Verbot für Demonstrationen, Kundgebungen, Informationsstände, die Abgabe von Pressemitteilungen und ähnlicher Aktivitäten im öffentlichen Raum sowohl gegen die Europäische Menschenrechtskonvention als auch gegen die türkische Verfassung verstoßen.
Der Rechtsanwalt Cemal Demir, Mitglied der Anwaltskammer von Wan, erklärt zum Hintergrund der Klage, dass in Wan der Ausnahmezustand durch den Gouverneur zum Normalzustand gemacht wird: „Der Gouverneur hat die Stadt Wan geradezu in eine Polizeistadt verwandelt. An jeder Ecke begegnen uns Polizei- und Militärpanzer. Aber der demokratische Protest ist ein verfassungsrechtlicher Grundsatz und kann durch den Gouverneur nicht unterbunden werden.“