Diyanet: Kinderheirat erlaubt

Das Amt für Religiöse Angelegenheiten in der Türkei (Diyanet İşleri Başkanlığı) löst mit seiner jüngsten Äußerung einen neuen Skandal aus. Kritiker sehen darin den nächsten Schritt zur Legalisierung von Kinderehen.

Nach Ansicht der Diyanet sind Mädchen bereits ab neun und Jungen ab zwölf Jahren gebär- bzw. zeugungsfähig und damit auch im heiratsfähigen Alter. Kritiker sehen darin den nächsten Schritt zur Legalisierung von Kinderehen.

Das Amt für Religiöse Angelegenheiten in der Türkei hat auf ihrer Website eine skandalöse Erklärung veröffentlicht, in der mit der neuen Definition für die Themenbereiche „Pubertät“ und „Heirat“ Grundlage für weitere sexuelle Übergriffe auf Mädchen gefördert wird.

Sie definiert das Mindestalter der Pubertät auf 9 Jahre bei Mädchen und 12 bei Jungen. Demnach dürfen Mädchen mit 9 Jahren zu Müttern und Jungen mit 12 Jahren zu Vätern gemacht werden.

Hervorhebung von Vater werden und Schwanger werden

In der fraglichen Erklärung von Diyanet heißt es wie folgt: „Das Lexikon definiert die Pubertät als ‚fähig sein, reif sein, verantwortungsvoll sein' und ähnliches.

Als Konzept der fikih terimi [islamisches Wort für Rechtsprechung nach islamischem Glauben] bezeichnet die Pubertät eine Person, die den Zeitraum der Kindheit vollendet und ins Erwachsenenalter übergeht. ... Das Alter der Geschlechtsreifung kann je nach Körperentwicklung des Kindes unterschiedlich sein. Nach islamischem Recht beträgt das Mindestalter der Pubertät bei Jungen 12 Jahre und bei Mädchen9 Jahre ... Wenn Jungen oder Mädchen diese Anzeichen der Pubertät mit 15 Jahren noch nicht gezeigt haben, … sind sie trotzdem reif. Die Pubertät ist die Zeit, in der eine Person mit religiösen Pflichten verantwortlich gemacht wird und den Status eines Erwachsenen erreicht. Eine Person, die diese Stufe erreicht hat, und von gesundem Verstand ist, erreicht die volle Handlungsfähigkeit. So werden sie für religiöse Pflichten wie Gottesdienste und für Konzepte wie Halal und Haram verantwortlich gemacht und sind in der Lage, strafrechtliche, rechtliche und finanzielle Verpflichtungen zu übernehmen."

"KANN auch OHNE Beistand der ELTERN HEIRATEN"

„Wenn die Gefahr besteht, dass die Person illegitime Beziehungen eingeht, ist es obligatorisch, dass sie heiraten", sagt Diyanet, „Die Ehe sollte in einer Willenserklärung in Anwesenheit von zwei Zeugen geführt werden. Eine Frau, die die Pubertät erreicht hat, kann heiraten, ohne dass ihre Eltern anwesend sind, es ist jedoch besser, dass die Eltern oder Erziehungsberechtigten dabei sind."

Bereits im Herbst 2017 hatte das türkische Parlament den Weg für ein umstrittenes Gesetz freigemacht, das den Geistlichen im Land mehr Rechte bei der Schließung von Ehen zugesteht.