Weitere Einrichtungen in Südkurdistan verboten

Das von der irakischen Regierung erlassene Betätigungsverbot kurdischer Organisationen betrifft mehr Einrichtungen als zunächst bekannt. Auch NGOs für Kunstförderung und eine Produktionsfirma für Jin TV wurden geschlossen.

Angebliche PKK-Verbindungen

Der jüngste Schlag der irakischen Regierung gegen die kurdische Zivilgesellschaft ist weitaus umfassender als zunächst angenommen. Nicht nur die Organisation Freier Frauen in Kurdistan (RJAK) wurde am Silvestertag geschlossen. Auch die Einrichtung Niwêger für die Erforschung und Entwicklung von Kunst, die Organisation Merziye, die Förderung von Kunstprojekten ausschließlich für Frauen anbot, und die Produktionsfirma Gezengy Barbayan, die Programme für den Frauensender Jin TV erstellte, sind mit einem Betätigungsverbot belegt worden. Besitz und Eigentum der Organisationen wurde beschlagnahmt.

Hintergrund der Schließungen ist offenbar der Beschluss des irakischen Bundesgerichts vom letzten August, alle Parteien und Organisationen im Land, die in den Zusammenhang mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gestellt werden, auf Wunsch der türkischen Regierung zu verbieten. Die betroffenen Einrichtungen wiesen entsprechende Vorwürfe zurück und betonten, keinerlei Verbindungen zur PKK zu haben. Sie sehen in dem Vorgehen einen „gravierenden Angriff“ auf die Menschenrechte, insbesondere auf die Rechte von Frauen. Außerdem prangern sie eine unzulässige Einschränkung ihrer Berufsfreiheit an. In verschiedenen Statements kündigten sie die Prüfung juristischer Schritte gegen die Verbotsverfügung an.

„Diese Entscheidung steht im Widerspruch zur Pressefreiheit und zu den Menschenrechten. Sie zielt auch darauf ab, die Bemühungen der Medien zur Förderung der Rechte kurdischer Frauen zu untergraben. Wir lehnen diese Entscheidung entschieden ab“, erklärte Gezengy Barbayan (nordkurdische Schreibweise: Gizîngê Berbeyan). Die Produktionsfirma, die vor sieben Jahren gegründet wurde, will nicht zulassen, dass „eine Stimme, die sich für die Rechte der Frauen in der Region Kurdistan einsetzt, zum Schweigen gebracht wird“.

Existenz von Frauen gefährdet

Die Schließung der genannten Einrichtung stellt auch eine Existenzbedrohung vieler Menschen dar. Gerade für Gezengy Barbayan bedeutet die Schließungsverfügung einen schweren Einschnitt. Etliche Frauen sind nun arbeitslos und wissen nicht, wie sie ihre Existenz sichern sollen.