Verwaltungsgericht Köln verhandelt über Ausreiseverbot nach Kurdistan

2021 hat die Bundespolizei einer Friedensdelegation nach Kurdistan die Ausreise untersagt. Zwei der Betroffenen haben gegen den schwerwiegenden Eingriff in ihre Grundrechte geklagt. Jetzt findet die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln statt.

Friedensdelegation klagt gegen Bundespolizei

Vor dem Verwaltungsgericht Köln wird am Mittwoch über eine Klage gegen die Bundespolizei wegen eines Ausreiseverbots für eine Friedensdelegation in die autonome Region Kurdistan im Irak verhandelt. Die Klägerinnen sind zwei Hamburgerinnen, die im Juni 2021 als Teil einer internationalen Delegation von Düsseldorf nach Hewlêr (Erbil) fliegen wollten und von der Bundespolizei daran gehindert wurden.

Die Friedensdelegation wollte mit ca. 160 Teilnehmenden aus 14 Ländern auf die völkerrechtswidrigen Angriffe der Türkei in Südkurdistan/Nordirak aufmerksam machen. Durch die grenzüberschreitende Operation des türkischen Militärs wurden bereits damals Dörfer zerstört und ihre Bewohner:innen getötet oder verletzt. Auch die Anwendung von völkerrechtswidrigen chemischen Waffen, einer flächendeckenden Bombardierung und Drohnenangriffen blieb von der internationalen Öffentlichkeit großteils unbeachtet.

Am Flughafen Düsseldorf wurde 17 Mitgliedern der Delegation die Ausreise untersagt. Die Betroffenen wurden mehrere Stunden von der Bundespolizei und mit einer einmonatigen Ausreisesperre in den Irak belegt. In der Begründung der Ausreiseverbotsverfügung kriminalisierte die Behörde die Ziele der Friedensdelegation als eine „menschliche Schutzschildaktion“. Als „PKK-nah“ eingestufte kurdische Vereine hätten im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt mit den türkischen Sicherheitskräften eine Aktion gestartet, um „Gesellschaft und Guerilla zusammenzuführen“. Damit würde versucht, junge Menschen aus Europa für sich zu gewinnen. In der Vergangenheit hätten Teilnehmende solcher Aktionen sich dem bewaffneten Kampf angeschlossen. Bei Kontrollen des Flugverkehrs nach Hewlêr seien zudem Kleingruppen festgestellt worden, die früher zum Teil gewaltsam gegen Sicherheitskräfte im In- und Ausland vorgegangen seien. Wie absurd diese Begründung war, wurde bereits daraus erkenntlich, dass auch der Hamburger Linksfraktionsvorsitzenden Cansu Özdemir ein Ausreiseverbot erteilt wurde.

Die Verhandlung findet am Mittwoch, 28. August 2024, vor dem Verwaltungsgericht Köln am Appellhofplatz statt. Ab 10.30 Uhr ist eine Kundgebung vor dem Gericht gegen die Komplizenschaft der BRD bei den völkerrechtswidrigen Angriffen des türkischen Militärs in Kurdistan angekündigt. Verhandlungsbeginn ist um 11.15 Uhr.