Kurdische Politikerin Sara Kaya kommt nicht frei

Auch nach mehr als drei Jahren seit ihrer Verhaftung muss Sara Kaya weiter in Untersuchungshaft bleiben. Wegen nachweislich fingierten Straftaten fordert die Anklage eine erschwerte lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen die kurdische Politikerin.

Seit mehr als drei Jahren befindet sich die kurdische Politikerin Sara Kaya in der Türkei in Untersuchungshaft. Die ehemalige Ko-Bürgermeisterin von Nisêbîn (Nusaybin) wurde im Januar 2017 wegen Separatismusvorwürfen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens mit fingierten Straftaten verhaftet.

Der Beamte – ehemaliger Polizeichef der Antiterrorbehörde in Nisêbîn –, der die Anzeige gegen Kaya erstellte, befindet sich aufgrund falscher Verdächtigungen in einem anderen Fall selbst in Haft. Dennoch wird der Haftbefehl gegen die kurdische Politikerin wegen dem Vorwurf, während der türkischen Militärbelagerung in Nisêbîn und anderen kurdischen Städten in den Jahren 2015-2016 im Zuge des Widerstands für die zuvor ausgerufene Selbstverwaltung „die Einheit und territoriale Integrität des Staates“ gefährdet und „Fahrzeuge der Stadtverwaltung Mitgliedern einer Terrororganisation zur Verfügung gestellt“ zu haben, nicht aufgehoben. Der 16. Schwurgerichtshof Mardin ordnete auch am mittlerweile sechzehnten Verhandlungstag im Prozess gegen Kaya die Fortsetzung der Haft an.

Sara Kaya konnte nicht persönlich an der Verhandlung teilnehmen und wurde aus dem Gefängnis von Tarsus über eine Videoschaltung eingebunden. Zu ihrer Verteidigung erklärte sie, dass sie besagte Fahrzeuge auf Anforderung des Landrats zur Verfügung gestellt habe. „Alle meine Amtshandlungen als Bürgermeisterin von Nisêbîn habe ich in Koordination mit dem Landratamt getätigt. Die Anschuldigungen gegen mich sind frei erfunden.“

Das Verfahren wird am 4. Mai fortgesetzt.