PAJK gedenkt Viyan Soran
Vor 14 Jahren hat sich die Guerillakämpferin Viyan Soran aus Protest gegen die Isolation von Abdullah Öcalan selbst verbrannt. Die kurdische Frauenpartei PAJK erinnert mit einem Nachruf an sie.
Vor 14 Jahren hat sich die Guerillakämpferin Viyan Soran aus Protest gegen die Isolation von Abdullah Öcalan selbst verbrannt. Die kurdische Frauenpartei PAJK erinnert mit einem Nachruf an sie.
Vor 14 Jahren hat sich Viyan Soran (auch bekannt unter dem Namen Viyan Caf/Jaff, bürgerlich: Leyla Wali Hussein) selbst verbrannt. Die Guerillakämpferin, die aus Silêmanî stammte und inmitten von Volksaufständen gegen das Baath-Regime von Diktator Saddam Hussein aufwuchs, hatte sich als 16-Jährige dem kurdischen Befreiungskampf angeschlossen und trotz ihres jungen Alters in den höchsten Führungsgremien Verantwortung übernommen. Sie war Angehörige der Volksverteidigungskräfte HPG (Hêzên Parastina Gel) und Mitglied im Parteirat der PAJK (Partiya Azadiya Jin a Kurdistan - Partei der freien Frau in Kurdistan). Aus Protest gegen die Isolation des kurdischen Vordenkers und PKK-Gründers Abdullah Öcalan beendete sie am 1. Februar 2006 in Heftanin in Südkurdistan ihr Leben.
Zum Todestag von Viyan Soran erklärt die Partei PAJK: „Unsere Freundin Viyan Soran gehört zu den Eckpfeilern unseres Widerstands für die Befreiung der Frau. In Briefen schrieb sie über das internationale Komplott gegen Abdullah Öcalan: ‚Es ist ein gefährlicher Prozess. Das Komplott hält an und geht über Imrali hinaus. Es betrifft die gesamte kurdische Gesellschaft und beabsichtigt, die Bemühungen Rêber Apos um Frieden und Demokratie zu zerschlagen. Sie fordern seine bedingungslose Kapitulation, um das Volk zu unterwerfen. Wir sollen uns an ein Leben ohne Rêber Apo, frei von Ideologie und Willenskraft gewöhnen.‘ Das internationale Komplott, so wie es Viyan in ihren Briefen formulierte, wird heute noch umfassender und tiefer umgesetzt.
Viyan Soran wollte mit ihrer Aktion die Isolation Abdullah Öcalans durchbrechen. Isolation als ein rein politisches oder juristisches Ereignis zu definieren, bedeutet, den tatsächlichen Rahmen nicht zu erkennen. Die Isolierung von Rêber Apo kommt einem genozidalen Angriff auf das kurdische Volk gleich. Dieser Angriff richtet sich gegen die Ideologie, Politik, Menschlichkeit, Kultur und die Rechte des kurdischen Volkes. Es bedeutet die Besetzung des Mittleren Ostens und Kurdistans. Die Isolation Öcalans gilt daher kategorisch als ein Verbrechen des Genozids. Aus diesem Grund ist der Kampf gegen den türkischen Staat und seine Kollaborateure ein Kampf gegen Völkermörder, die sich Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig machen. Wir wollen kein Leben ohne Abdullah Öcalan, denn er vertritt die Summe unserer erschaffenen Werte. Eine Freiheit auf Kosten unserer Werte kann nicht unsere Freiheit sein. Mit diesem Bewusstsein halten wir auch heute an unserem Widerstand fest.
Die am Komplott beteiligten Akteure möchten verhindern, dass sich in Kurdistan auch nur ein einziges Blatt im Namen der Kurden und Freiheit bewegt. Sie setzen alles darauf, die Kurden, die kurdischen Frauen, auf ihre Seite zu ziehen. Mit ihrer Entschlossenheit setzte Viyan Soran ein Fanal. Der Wind bläst jetzt in eine andere Richtung. Es geht darum, Aktionen zu entwickeln, die dem Feind Schaden zufügen und ihn einen Schritt zurücktreten lassen.
In diesem Sinne erinnern wir uns an Viyan Soran und alle anderen Februar-Gefallenen unserer Bewegung mit tiefem Respekt und großer Dankbarkeit. Wir bekräftigen das Versprechen, dass wir unseren Kampf für die Freiheit Rêber Apos, unseres Volkes und die Freiheit aller Frauen entschlossen fortsetzen werden.”
Internationales Komplott gegen Öcalan
Die kurdische Gesellschaft bezeichnet die Phase vom 9. Oktober 1998 bis zum 15. Februar 1999 als das „internationale Komplott”. Im Verlauf dieser Zeitspanne wurde Abdullah Öcalan, Vordenker und wichtigster politischer Repräsentant der Kurdinnen und Kurden, zunächst in Syrien zur persona non grata erklärt, und durchlebte anschließend eine Odyssee durch verschiedene Länder Europas, um schließlich aus der griechischen Botschaft in der kenianischen Hauptstadt Nairobi verschleppt und völkerrechtswidrig an die Türkei übergeben zu werden.