In der Türkei sind im September 16 Frauen von Männern ermordet worden, 20 weitere Frauen sind unter verdächtigen Umständen ums Leben gekommen. Das gab die Plattform „Wir werden Frauenmorde stoppen“ auf einer Pressekonferenz im Nazim-Hikmet-Kulturzentrum in Istanbul bekannt.
Wie Fidan Ataselim, Generalsekretärin der Plattform gegen Frauenmorde (Kadın Cinayetlerini Durduracağız Platformu, KCDP), ausführte, konnte in zwölf Fällen der Hintergrund nicht ermittelt werden. Vier Frauen seien ermordet worden, weil sie selbst über ihr Leben entscheiden wollten und beispielsweise die Scheidung eingereicht oder eine Beziehung abgelehnt haben. Dass bei zwölf Femiziden der Anlass nicht festgestellt werden konnte, führte Ataselim darauf zurück, dass Gewalt gegen Frauen in der Öffentlichkeit unsichtbar gemacht wird.
Der Kampf gegen Femizid und Gewalt an Frauen erfordere ein ganzheitliches Konzept, das durch die Istanbul-Konvention gewährleistet werde, erklärte Fidan Ataselim weiter: „Wir haben jahrelang in vielfältiger Form für die Umsetzung der Istanbul-Konvention gekämpft. Alle Fortschritte und erlassenen Gesetze sind diesem Kampf zu verdanken. Die Konvention nimmt die Öffentlichkeit in die Verantwortung dafür, dass Frauen gestärkt, geschützt und am Leben erhalten werden. Sie gibt vor, dass entsprechende Regelungen getroffen werden müssen.“
Um Frauenmorde zu stoppen, sind nach Ansicht der Frauenorganisation zwölf Monate ausreichend. Fidan Ataselim stellte einen Maßnahmenkatalog mit zwölf Vorschlägen vor und sagte: „Wenn jeden Monat eine dieser Maßnahmen umgesetzt wird, wäre zumindest ein Teil der Probleme gelöst.“
Bei den Vorschlägen der Frauenplattform handelt es sich um folgende:
Das Gesetz Nr. 6284 zum Schutz der Familie und der Unterbindung von Gewalt an Frauen muss umgesetzt werden. Wenn Polizisten das Gesetz nicht anwenden, sollen sie mit Sanktionen überzeugt werden.
Es muss genügend Gewaltpräventionszentren und Frauenschutzhäuser geben.
Das Scheidungsverfahren muss vereinfacht werden. Ist Gewalt mit im Spiel, darf keine Versöhnung vorgeschlagen werden.
Für Frauen muss ein gleichberechtigte und sichere Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet werden.
Verbrechen gegen Frauen müssen juristisch geahndet werden.
Bei verdächtigen Todesfällen von Frauen müssen sorgfältige Ermittlungen stattfinden, sie müssen aufgeklärt werden.
Die individuelle Bewaffnung muss verboten werden.
Notruftelefone für Frauen müssen rund um die Uhr erreichbar sein.
Gendergerechtigkeit muss in den Lehrplan aufgenommen werden.
Menschen mit anderen sexuellen Ausrichtungen und Geschlechteridentitäten dürfen nicht diskriminiert werden.
Es muss ein gesondertes Ministerium für Frauen eingerichtet werden.
Die Koordination zwischen den Institutionen muss gewährleistet werden.