Lebenslange Haft für Mörder von Saray Güven

2018 wurde der Mörder der Kurdin Saray Güven wegen Totschlags zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt. Im Revisionsprozess ist der 54-Jährige nun vom Landgericht Darmstadt wegen Mordes aus Eifersucht verurteilt worden.

Wegen Mordes aus Eifersucht ist ein 54-Jähriger in Darmstadt zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte hatte am Mittwoch vor dem Landgericht gestanden, sein 47 Jahre altes Opfer Saray Güven im August 2017 erwürgt zu haben.

Die kurdischstämmige Frau aus Frankfurt war am 20. August 2017 ermordet worden. Laut Anklage hatte der Angeklagte Hayreddin Tandoğan seit drei Monaten eine intime Beziehung mit ihr. Am Tattag habe er die dreifache Mutter, die die Beziehung beenden wollte, vor ihrer Frankfurter Wohnung abgepasst und mit einem Medikament widerstandsunfähig gemacht. Es soll zum Streit gekommen sein, da habe er sie getötet. Den Leichnam der Frau brachte der Mann aus Breuberg im Odenwald in ein Waldgebiet bei Münster (Landkreis Darmstadt-Dieburg), wo er nach zwölf Tagen von einem Spaziergänger entdeckt wurde. Der Angeklagte wurde im Elsass festgenommen.

Gericht folgt Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage

Mit dem Urteil folgte die 16. Strafkammer des Landgerichts den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die für Mord aus Eifersucht und damit niedrigem Beweggrund lebenslange Haft für den Mann gefordert hatten. Der Angeklagte habe mit einer Spionage-App festgestellt, dass sein späteres Opfer nachts online war und sich in die Vorstellung hineingesteigert, sie chatte mit anderen Männern.

Der Prozess war eine Neuauflage eines Verfahrens von 2018. Vor zwei Jahren hatte ebenfalls das Landgericht Darmstadt den damals geständigen Angeklagten wegen Totschlags zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidiger hatten die Tat als Totschlag gesehen und auf eine zeitige Freiheitsstrafe plädiert, ohne ein Strafmaß zu nennen. Der Angeklagte sei labil gewesen, da das Opfer angekündigt habe, zum Vater ihrer Kinder zurückzukehren. Dagegen hatten Frauenaktivistinnen im Gerichtssaal protestiert und gerufen: „Der Mörder ist bekannt“, „Frauenmorde sind politisch“ sowie „Nein heißt nein!“.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil im November auf. Die jetzt für den Fall zuständige Kammer sollte prüfen, ob die Tat nicht doch Mord war. Die Schwester der Getöteten hatte als Nebenklägerin erfolgreich Revision eingelegt.

Richter: Da spielten Eifersucht und Wut eine Rolle

„Da spielten Eifersucht und Wut eine Rolle“, sagte der Vorsitzende Richter Marc Euler in seiner Urteilsbegründung. „Diese Tötung hatte einzig und allein das Ziel, der Frau das Leben aus völlig nichtigen Gründen zu rauben.“