Junge Mutter als vermeintliche YPJ-Kämpferin in Istanbul verhaftet

Reyhan Abdi ist als vermeintliches YPJ-Mitglied in Istanbul verhaftet worden. Die junge Frau aus Rojava ist Mutter eines Säuglings und zwei weiterer Kleinkinder und lebt seit fünf Jahren in der Türkei.

In Istanbul ist eine junge Frau aus Rojava zusammen mit ihrem zwei Monate alten Baby verhaftet worden. Reyhan Abdi wurde am 26. August in ihrer Wohnung festgenommen und nach drei Tagen in Polizeigewahrsam am Montag als vermeintliches Mitglied einer „Terrororganisation“ verhaftet.

Wie ihr Rechtsanwalt Ferat Boğatekin gegenüber ANF mitteilte, lebt Reyhan Abdi seit ungefähr fünf Jahren in der Türkei und wird beschuldigt, früher Mitglied der YPG gewesen zu sein. Aufgrund des Schocks der Festnahme habe sie ihr Baby nicht mehr stillen können, der Säugling sei im Polizeigewahrsam nicht richtig ernährt worden, so der Rechtsanwalt: „Außerdem kann sie kein Türkisch, sie spricht nur Kurdisch und kann sich nicht verständigen. Ihr Mann wird in einem Abschiebezentrum festgehalten. Meine Mandantin macht sich große Sorgen um ihre weiteren Kinder, die auf sich allein gestellt sind.“

Beschuldigt werde seine Mandantin ausschließlich aufgrund eines Fotos, erklärte Boğatekin weiter. Er habe vor dem Haftrichter geltend gemacht, dass sich daraus kein Tatbestand ergebe: „Eine solche Anschuldigung kann nicht über ein Foto begründet werden. Meine Mandantin hat seit fünf Jahren ihren offiziellen Wohnsitz in der Türkei. Selbstverständlich werden wir Rechtsmittel gegen die Verhaftung einlegen.“

Die Juristenvereinigung ÖHD, der Ferat Boğatekin angehört, bezeichnet die Verhaftung von Reyhan Abdi als rechtswidrig. Wie das Istanbuler Büro der ÖHD in einer schriftlichen Stellungnahme mitteilte, liegen die Voraussetzungen für eine Inhaftierung nicht vor, die Untersuchungshaft lasse sich nicht rechtfertigen. Reyhan Abdi habe zwei weitere Kinder im Alter von drei und vier Jahren, die auf ihre Mutter angewiesen seien. Dass ein zwei Monate altes Baby ins Gefängnis komme, widerspreche dem türkischen Kinderschutzgesetz und der von der Türkei ratifizierten Kinderschutzkonvention der Vereinten Nationen.