Iranisches Regime richtet 24-jährige Kurdin hin

Die Kurdin Zeinab Sekaanvand wurde als 17-Jährige in einem unfairen Verfahren des Mordes an ihrem Ehemann für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Heute ist das Urteil vollstreckt worden.

In Ûrmiye (Urmia) in Ostkurdistan (Iran) wurde heute die 24-jährige Zeinab Sekaanvand trotz internationaler Proteste hingerichtet. Das bestätigte auch ihr Bruder über den Kurznachrichtendienst Twitter. Sekaanvand war im Oktober 2014 nach einem unfairen Verfahren vor einem iranischen Strafgericht zum Tode verurteilt worden, weil sie ihren Ehemann Hossein Sarmadi erstochen hatte, der sie systematisch folterte. Das Todesurteil erging nach dem Prinzip der Vergeltung (Qesas). Wie die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) berichtete, war Sekaanvand im Februar 2012 in einer Polizeiwache festgenommen worden, wo sie den Mord an ihrem Mann „gestand“, den sie im Alter von 15 Jahren geheiratet hatte. Anschließend hielt man die aus Maku stammende Kurdin 20 Tage lang auf der Polizeiwache fest. In diese Zeit wurde sie eigenen Angaben zufolge mit Schlägen am ganzen Körper von männlichen Polizisten gefoltert.

„Geständnis“ unter Folter

Sie gestand, dass sie ihren Mann erstochen habe, nachdem er sie monatelang körperlich und psychisch misshandelt und die von ihr gewünschte Scheidung ablehnte. Erst bei ihrem letzten Gerichtstermin erhielt sie laut ai Zugang zu einem staatlich bestellten Rechtsbeistand. Bei dieser Sitzung habe sie ihr „Geständnis“ zurückgezogen und erklärt, dass ihr Schwager, der sie mehrfach vergewaltigt hatte, der Täter sei. Er habe ihr gesagt, dass sie den Mord gestehen solle und er sie anschließend begnadigen würde. Nach islamischem Recht können die Angehörigen von Mordopfern den Täter oder die Täterin gegen eine finanzielle Entschädigung begnadigen. Das Gericht ging den Vorwürfen von Zeinab Sekaanvand allerdings nicht nach und stützte sich bei der Urteilsfindung auf die Geständnisse, die sie als 17-Jährige ohne rechtlichen Beistand ablegte. Obwohl sie zur mutmaßlichen Tatzeit minderjährig war, wandte das Gericht nicht die Richtlinien zum Jugendstrafrecht im überarbeiteten islamischen Strafgesetzbuch von 2013 an, welche die Anordnung der Bestimmung der „geistigen Reife und des Entwicklungsstands“ zur Tatzeit ermöglichen. Seit der Einführung ist es dem Ermessen des Gerichts überlassen, bei Minderjährigen auf die Todesstrafe zu verzichten, falls es zu der Ansicht gelangt, dass Straftäter*innen die Art ihrer Straftat oder deren Folgen nicht begreifen oder Zweifel an ihrer „geistigen Reife und ihrem Entwicklungsstand“ zum Zeitpunkt der Tat bestehen.

84 Frauen unter Rohani hingerichtet

Erst am 8. Juli waren die drei politischen Gefangenen Zanyar Moradi, Luqman Moradi und Ramin Hossein Panahi im Raja’i-Shahr-Gefängnis von Karadsch hingerichtet worden. Allein am 25. und 26. Juli wurden zehn weitere Gefangene exekutiert, darunter zwei Frauen, die in der nordiranischen Stadt Babol bzw. im ostkurdischen Ûrmiye inhaftiert waren. Unter Hassan Rohani, dem Oberhaupt des iranischen Regimes, wurden damit bereits 84 Frauen hingerichtet. Nach Aussagen von Experten der Vereinten Nationen (UN) kommt die Hinrichtungspraxis im Iran willkürlichen und damit gesetzwidrigen Tötungen gleich. Oft basieren Schuldsprüche und Todesurteile auf den sogenannten Geständnissen, die durch Folter erpresst wurden.

Nach Amnesty International hat auch das Frauenkomitee des Nationalen Widerstandsrates des Iran (NWRI) die Hinrichtung von Zeinab Sekaanvand auf das Schärfste verurteilt. Anlässlich des Welttages gegen die Todesstrafe am 10. Oktober fordert das Frauenkomitee von internationalen Behörden und Organisationen, die sich für Menschenrechte und Frauenrechte einsetzen, einzugreifen, um die Hinrichtungen im Iran zu stoppen.