Haftstrafen für Frauen im Teheraner Evin-Gefängnis

Weil sie mit einem Sitzstreik gegen die Hinrichtung eines Demonstranten protestiert haben, sind fünf im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftierte Frauen zu weiteren Haftstrafen verurteilt worden.

Störung der Gefängnisordnung

Weil sie gegen die Hinrichtung eines Demonstranten protestiert haben, sind fünf im Teheraner Evin-Gefängnis inhaftierte Frauen zu Haftstrafen verurteilt worden. Wie mehrere Menschenrechtsgruppen, darunter die Kampagne „Free Pakhshan Azizi“ am Dienstag berichteten, verhängte ein Strafgericht in der iranischen Hauptstadt wegen des Vorwurfs der „Störung der Gefängnisordnung“ jeweils sechs Monate Haft gegen die Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi, die Journalistin Pakhshan Azizi sowie die Aktivistinnen Varisheh Moradi und Mahboubeh Rezaei. Die Aktivistin Pariyoush Moslemi erhielt eine dreimonatige Strafe.

Hintergrund der Verurteilung der fünf Frauen ist eine Protestaktion im vergangenen August, die in der Frauenabteilung des berüchtigten Foltergefängnisses Evin stattgefunden hatte. Die dort inhaftierten Gefangenen hatten gegen die heimliche Hinrichtung von Reza (Gholamreza) Rasaei protestiert. Der Kurde aus Sehne war zum Tode verurteilt worden, weil er bei einer Demonstration im Zuge der „Jin Jiyan Azadî“-Bewegung einen Geheimdienstmitarbeiter der Revolutionsgarden getötet haben soll. Der 34-Jährige hatte wiederholt jegliche Beteiligung am Tod des Sicherheitsbeamten bestritten. Angang August wurde er im Dizel-Abad-Gefängnis in der Provinz Kirmaşan am Strick getötet.

Grafik: „Kampagne No to Execution, Yes to free life“

Nach Bekanntwerden des Todes von Reza Rasaei war es in mehreren Gefängnissen in Iran zu Protesten von politischen Gefangenen gekommen. In der Haftanstalt Evin hatte es einen Sitzstreik gegeben, der vom Gefängnispersonal brutal niederschlagen worden war. Die Insassinnen, darunter die nun verurteilten Frauen, waren heftig verprügelt worden, einige verloren durch die Gewalt das Bewusstsein, beklagten humanitäre Organisationen und NGOs in einem offenen Brief. Die Vollzugsleitung verweigerte den verletzen Insassinnen damals auch eine Verlegung auf die Krankenstation.