Femizid an 14-Jähriger in Kifrî

Im südkurdischen Kifrî ist eine 14-Jährige erschossen worden. Tatverdächtig ist ihr Vater. Er befindet sich auf der Flucht.

In der Kleinstadt Kifrî in der südkurdischen Germiyan-Region ist eine 14-Jährige am Montag Opfer eines Femizids geworden. Das 2008 geborene Mädchen starb durch zwei Schüsse in die Brust, wie der Direktor der örtlichen Notfallklinik Rebwar Muhammed mitteilte.

Nach Angaben der Sicherheitsbehörden der Kurdistan-Region Irak ist der Kindsvater verdächtigt, das Mädchen erschossen zu haben. Er befindet sich auf der Flucht, eine Fahndung wurde eingeleitet. Der Mann lebte getrennt von seiner Familie und gilt als gewalttätig. Seine Ex-Frau und Mutter der gemeinsamen Tochter soll ihn schon mehrfach wegen häuslicher Gewalt angezeigt haben.

In Südkurdistan ist schon länger ein starker Anstieg von Gewalt gegen Frauen und Femiziden zu verzeichnen. Nach den Zahlen der im Innenministerium der KRI eingerichteten Abteilung zur Verhütung von Gewalt an Frauen wurden 2021 mindestens 24 Frauen Opfer eines Femizids. Unabhängige Frauenorganisationen gehen allerdings von einer Dunkelziffer mindestens im Bereich des Zehnfachen aus, da Täter oft Szenen konstruieren, um Femizid als Selbstmord, Unfall oder natürlichen Tod aussehen zu lassen. Oftmals würden Frauen zudem von Männern in ihrem Umfeld in den Suizid getrieben.

Jineolojî-Akademie: Femiziden in der Region eine Systematik zugrunde

Laut der Jineolojî-Akademie in Südkurdistan liegen den Femiziden in der Region eine Systematik zugrunde. Ursachen seien unabhängig von sozialem Status, kultureller oder religiöser Zugehörigkeit, sondern lägen in der vorherrschenden patriarchalen Denkweise, die Frauen als Eigentum und als Sklavin des Mannes begreife. Die Organisation kritisiert zudem, dass die Regierung praktisch keine Maßnahmen für echten Opferschutz zugunsten von Gewaltbetroffenen ergreife und Gewaltfälle gegen Frauen und Femizide für ihre eigene politische Propaganda benutze. Zwar würden Gesetze zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt erlassen. Zur Anwendung und Abschreckung von Tätern kämen die Regelungen aber so gut wie gar nicht. Damit würde die politische Führung eine Mitverantwortung an den Gewaltsituationen tragen.