Wie Rechtsanwalt Sarica gegenüber MA erklärte, hat das Rechtsbüro Asrin von einer im Januar ausgesprochenen Disziplinarstrafe erst im März erfahren. Diese Form der Sanktion wird in regelmäßigen Abständen erneuert, um die Rechte Öcalans als Gefangenem einzuschränken. Der Rechtsbeistand stellt seit dem 15. März täglich Besuchsanträge, auch die Angehörigen Öcalans haben diverse Anträge gestellt. Die Anträge bleiben in der Regel unbeantwortet, das Rechtsbüro hat daher bei mehreren Behörden Beschwerde eingelegt. Rezan Sarica spricht aktuell von einer neuen Dimension der Rechtlosigkeit. In der Antwort des Vollzugsgerichts Bursa auf die Beschwerde wird das Recht auf Kommunikation, Anwalts- und Familienbesuche, Verteidigung, Antragstellung, Gedanken- und Ausdrucksfreiheit für Öcalan zurückgewiesen. Außerdem wird das Rechtsbüro über die Januar 2021 verhängte Disziplinarstrafe informiert.
Dass der Rechtsbeistand über solche Sanktionen nicht in Kenntnis gesetzt wird, widerspricht den gesetzlichen Bestimmungen und soll den Widerspruch verhindern, führt Sarica aus. Mehrere Disziplinarstrafen sind offenbar damit begründet worden, dass Öcalan in der offiziellen Sportzeit auf dem Gefängnishof auf und ab geht. Das Rechtsbüro hat Widerspruch eingelegt und die Akte angefordert. Auch das ist abgelehnt worden. Da die Anwält:innen keine Akteneinsicht bekommen, ist auch unbekannt, worauf die aktuelle Disziplinarstrafe zurückgeführt wird. Das Rechtsbüro Asrin will jetzt erneut vor das Verfassungsgericht ziehen und nach Ausschöpfung des Rechtswegs in der Türkei vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.