Seit einem Monat findet eine Veranstaltungsreihe zum dreißigjährigen Bestehen des PKK-Verbots in Deutschland statt. Die Veranstaltungen sind Teil der Kampagne PKK-Verbot aufheben!. In der letzten Woche wurden Vorträge in Frankfurt am Main, Halle, Landshut, Ingolstadt und Göttingen gehalten. Mit der Vortragsreihe möchte die Kampagne einerseits die Entstehung des PKK-Verbotes und die deutsch-türkischen Beziehungen beleuchten und zum anderen auf das durch das Verbot bestehende Demokratiedefizit aufmerksam machen.
Auf den Veranstaltungen wurde darauf hingewiesen, dass Kurd:innen in Deutschland unter Generalverdacht stehen und organisierte Aktivitäten wie Kulturveranstaltungen, Spendensammlungen oder Demonstrationen bereits im Vorfeld kriminalisiert werden. Im Kontext der Kriminalisierung wurde in den Vorträgen auch der Paragraph 129b StGB beleuchtet. Dieser Paragraph ahndet die Mitgliedschaft in einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung im Ausland und hat in den vergangenen zehn Jahren zu Verurteilungen kurdischer Aktivisten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geführt, ohne dass den Betroffenen konkrete individuelle Straftaten zur Last gelegt wurden.
In der auf einen Vortrag in Göttingen folgenden Diskussion wurde die Kriminalisierung der kurdischen Community aufgegriffen und in den Kontext der geplanten Asylrechtsverschärfungen und der Reformierung des Einbürgerungsgesetzes gesetzt. Ein Besucher der Veranstaltung sagte: „In beiden Entwürfen sind Absätze, die ein härteres Vorgehen, teils ohne Gerichtsurteile, gegen vermeintliche Terroristen ermöglichen. Da jedoch auch die kurdische Freiheitsbewegung von deutschen Staat als terroristisch delegitimiert wird, werden auch vermeintliche PKK-Sympathisant:innen von den Verschärfungen betroffen sein. Diese Gesetzesveränderungen geschehen nicht im einem luftleeren Raum, sondern in einem rassistischen Klima, wie wir es in den 1990er Jahren in der BRD hatten. Umso wichtiger ist es, gegen die Kriminalisierung der kurdischen Freiheitsbewegung und das PKK-Verbot auf die Straße zu gehen und Widerstand zu organisieren."
Weitere angekündigte Veranstaltungen im November
Trier, 8. November, 18:30 Uhr, Weltladen Trier, Pfützenstraße 1, Trier
Greifswald, 9. November, 19 Uhr Essen, 20 Uhr Vortrag, Ort via [email protected]
Koblenz, 10. November, 19 Uhr, Projektladen Koblenz, Rathauspassage 9, 56058 Koblenz
München, 10. November, 19 Uhr, im Café Global veranstaltet von München International, Ligsalzstraße 8, 80339 München
Mainz, 10. November, Infoladen Ella Janecek, 19 Uhr, Zanggasse 21, 55116 Mainz
Görlitz, 10 November, 19 Uhr, Bürger:innenbüro Mirko Schulze, Schulstraße 8, 02826 Görliz
Einbeck, 13. November, 19 Uhr, KaZe, auf den Steinwege 4, 37574 Einbeck
Marburg, 17. November, 19 Uhr, Freundschaftsverein Marburg-Kurdistan e.V., Neustadt 24, 35037 Marburg
Bundesweite Demonstration und Konferenz in Berlin
Der gesamte November ist zum Aktionsmonat gegen das PKK-Verbot erklärt worden. Neben den lokalen Veranstaltungen findet am 18. November eine bundesweite Demonstration in Berlin statt. Treffpunkt ist um elf Uhr am Oranienplatz. Für den 25. November laden der Verein für Demokratie und Internationales Recht e.V. (MAF-DAD) und der Rechtshilfefond AZADÎ e.V. zu der Konferenz „30 Jahre Betätigungsverbot gegen die kurdische Freiheitsbewegung: PKK-Verbot aufheben – Demokratie stärken“ ins Karl-Liebknecht-Haus in Berlin ein. Unterstützt wird die Konferenz vom Komitee für Demokratie und Grundrechte e.V. und dem Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.