Völkermordprozess gegen IS-Rückkehrerin in Frankreich

In Frankreich wird eine IS-Rückkehrerin wegen Sklaverei, Inhaftierung, Folter und Beihilfe zur Vergewaltigung eines ezidischen Mädchens nach dem Völkerstrafgesetz angeklagt. Die Ermittlungen basieren auf der Aussage der damals 16-Jährigen.

16-jährige Ezidin versklavt

Eine IS-Rückkehrerin wird in Frankreich im Zusammenhang mit der Versklavung eines ezidischen Mädchens wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beteiligung an einer kriminellen terroristischen Vereinigung vor Gericht gestellt. Das berichtete die Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP) am Dienstag. Die in Südfrankreich geborene Sonia Mejri wird nach Völkerstrafgesetz beschuldigt, eine zum Tatzeitpunkt 16-jährige Ezidin in Syrien versklavt zu haben.

Die Ermittlungen der französischen Justiz stützen sich insbesondere auf die Aussage der heute 25-jährigen Ezidin, die über einen Alltag voller Misshandlungen berichtete. Sie gab an, dass sie im Frühjahr 2015 in Syrien über einen Monat lang gefangen gehalten wurde und ohne die Erlaubnis von Sonia Mejri weder trinken, essen noch duschen durfte. Sie beschuldigte diese außerdem, ihr Gewalt angetan und davon gewusst zu haben, dass ihr Mann sie vergewaltigte.

Sonia Mejri war verheiratet mit Abdelnasser Benyoucef, der IS-Anschläge außerhalb Syriens und Iraks koordiniert haben soll. Er wurde 2015 in Abwesenheit wegen eines gescheiterten Anschlags in Frankreich verurteilt und es liegt ein Haftbefehl gegen ihn vor. Es wird jedoch angenommen, dass er 2016 bei einem Luftangriff getötet wurde. Laut AFP soll das ehemalige Ehepaar vor einem speziell zusammengesetzten Schwurgericht wegen Sklaverei, Inhaftierung, Folter, Vergewaltigung oder Beihilfe dazu, Verfolgung und unmenschlicher Handlungen angeklagt werden.

Foto: Symbolbild aus Camp Hol, Nordsyrien